Mangels besonderer Größe und kompetenzbegründender Zusammenarbeit führt die Bezeichnung einer aus drei Rechtsanwälten (davon zwei Fachanwälte) bestehenden Bürogemeinschaft als sog. „Fachanwaltszentrum…, Kooperation selbständiger Rechtsanwälte“ zu einer Irreführung im Wettbewerb i.S.v. §§ 3, 5 UWG.
Die IT-Recht-Kanzlei investiert viel Zeit und viel Know-how in die Perfektionierung der von ihr herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an geänderte Rechtsprechung.
In welchen Fällen rechtfertigt eine ungenehmigte Bildveröffentlichung ein Schmerzensgeld? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich vorliegend mit Fragen zur „relativen Person der Zeitgeschichte“ und der Höhe von Schmerzengsgeld wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu befassen.
Wenn bei eBay ein Privatverkäufer Gewährleistung, Garantie und Rücktritt wirksam ausschließt, besteht für die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsgarantie durch den Angebotstext wenig Raum. Zwischen Privaten ist ein Haftungsausschluss üblich und auch bei Vertragsschluss über das Internet ebenso möglich.
Der Chefkameramann des Films „Das Boot“ hat mit dem kürzlich verkündeten Urteil des LG München I die erste Etappe auf dem Weg zu einer zusätzlichen Vergütung für seine damalige Tätigkeit weitgehend gewonnen.
Zum 01.01.2009 wurde § 649 BGB geändert. Das ist die Vorschrift aus dem Werkvertragsrecht, die die Kündigungsmöglichkeit des Bestellers vor der Abnahme des Werkes und den verbleibenden Vergütungsanspruch des Unternehmers regelt. Da die Auswirkung einer Kündigung nach § 649 BGB in der Vergangenheit zu großen Schwierigkeiten geführt hat, wurde die Neuregelung mit Spannung erwartet. Der folgende Artikel will darstellen, welche aus Sicht des Unternehmers und Bestellers positiven oder negativen Änderungen sich ergeben haben.
Der BGH hat entschieden, dass ein Datenbankhersteller verbieten kann, Änderungen seiner Datenbank in einem Datenabgleich zu erfassen und für ein Wettbewerbsprodukt zu nutzen.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Angebot "internetbasierter" Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.
Der Freistaat Bayern hat keine urheberrechtlichen Ansprüche, mit denen er den Neudruck und die Verbreitung der Zeitungen „Völkischer Beobachter“ und „Der Angriff“ aus den Jahren 1933 – 1938 verbieten kann. Den „Herausgebern“ Hitler und Goebbels kommt – so die Richter der 21. Zivilkammer – mangels eigener schöpferisch Leistung kein Urheberrecht zu.
Sie integrieren Fotografien in Ihren Internetauftritt? Haben Sie die Nutzungsrechte erworben? Sollte das nämlich nicht der Fall sein, könnte Sie das teuer zu stehen kommen, denn Fotos genießen urheberrechtlichen Schutz. Auch wenn die Internetseite von einem Dritten übernommen wurde und bereits Bilder enthielt müssen die Nutzungsrechte überprüft werden.
Wer kennt die Situation nicht: Man möchte einen Artikel auf eBay verkaufen, jedoch fehlt das entsprechende Bild. Statt ein Foto zu kopieren, könnte man doch viel gleich ein fremdes Bild, das auf einem anderen Server liegt, auf der eigenen Angebotsseite einbinden, um so sein Verkaufsangebot für den potentiellen Käufer attraktiver zu gestalten. Allerdings ist auch diese Vorgehensweise, ähnlich wie schon das Kopieren fremder Bilder, aus juristischer Sicht mit Vorsicht zu genießen.
Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des so genannten "screen-scrapings" ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, und zwar auch dann nicht, wenn das betroffene Flugunternehmen dies nicht wünscht. Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat in einem Urteil vom 5.3.2009 entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt.
Greift das in § 6 Abs. 2 Satz 5 normierte Vertriebsverbot auch bei Herstellern, die zwar über eine so genannte Stammregistrierung verfügen, nicht jedoch über die so genannte Ergänzungsregistrierung hinsichtlich der konkret [in Verkehr gebrachten|inverkehrbringen-elektrogerät-elektrog.html] Gerätemarken?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Frage, ob ein verkaufter älterer Gebrauchtwagen wegen einer dem Verkauf vorausgegangenen längeren Standzeit frei von Sachmängeln ist, grundsätzlich nicht auf die Standzeit als solche abzustellen ist, sondern darauf, ob bei dem Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel vorliegen.
Das Kürzel „MFM“ begleitet jeden, der mit Honoraren im Foto-Bereich zu tun hat. Denn jedes Jahr stellt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing die aktuell üblichen Honorare zusammen. Diese sind für Fotografen gleich doppelt interessant – nämlich einerseits bei der rechtmäßigen und andererseits bei der unrechtmäßigen Nutzung Ihrer Fotografien.
Für Musik auf Privatfesten fällt für den Veranstalter nach einer Entscheidung des AG Bochum (Urteil vom 20.01.2009, Az.: 65 C 403/08) keine GEMA-Gebühr an.
Der Beklagte verkaufte als privater Verkäufer auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72,00 €. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller des Navigationsgerätes für seinen Internetauftritt verwendet.
Die Frage wird immer wieder gestellt: Darf der Eigentümer verbieten, dass jemand sein Haus fotografiert und die Fotos dann kommerziell nutzt? Das LG Potsdam hat hierzu in seiner Entscheidung vom 2.10.2008 (Az. 1 O 175/08) Stellung genommen und darüber hinaus auch noch einmal die Störerhaftung der Betreiber von Internet-Portalen klargestellt.
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.