Gewichtsverlust ohne Hungergefühl? Ein phantastisches Versprechen. Etwas zu phantastisch, befanden das LG Hamburg (19.12.2006, Az. 416 O 44/05; erstinstanzlich) und das OLG Hamburg (16.12.2010, Az. 3 U 15/07; zweitinstanzlich) und verboten diese Werbung. Das Urteil des OLG und die Hintergründe sollen in diesem Beitrag ein wenig ausgeleuchtet werden.
Mit Urteil vom 25.09.2009 (Az. 31 C 266/08-16) hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) haftet, wenn hierfür dessen Gäste verantwortlich sind.
Bilderklau ist im Internet immer noch en vogue. Denn das Internet bietet eine grenzenlose Vielfalt an scheinbar frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern und mit copy&paste ist es ein Leichtes sich fremde Bilder zu eigen zu machen. Geschieht dies allerdings ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, kann es für den Dieb schnell teuer werden. Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
Nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss eine Einwilligungsklausel in elektronische Werbung besonders hervorgehoben werden, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abzugeben ist. Hingegen fordert das insofern strengere Wettbewerbsrecht mit § 7 UWG, dass eine Einwilligung in Email-Werbung sogar „ausdrücklich“ bzw. „gesondert“ erfolgen muss. Dies wurde im Urteil des LG Berlin vom 18.11.2009 (Az. 4 O 90/09) näher konkretisiert.
Der EuGH hat zur Frage, ob die grafische Benutzeroberfläche den urheberrechtlichen Schutz genießt, entschieden dass dieser zwar besteht, allerdings nicht nach dem besonderen Schutz, der für Computerprogramme vorgesehen ist (Urteil vom 22.12.2010; Az. C-393/09). Ein urheberrechtlicher Schutz kann aber dann bejaht werden, wenn das Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden (Urteil vom 11.08.2010, Az. 308 O 171/10 ), dass gegenseitige eidesstattliche Versicherungen des Anschlussinhabers, seines Ehegatten und andere naher Verwandter dazu dienen können, den Anschlussinhaber vom Verdacht des Filesharings freizusprechen.
Wer zu Werbezwecken ein Online-Gewinnspiel ausrichtet und dessen Teilnahme mit einer Einwilligung des Kunden in den Erhalt elektronischer Werbung verknüpft, hat zunächst § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu beachten, wonach eine entsprechende Einwilligungsklausel ausdrücklich und mittels einer gesonderten Erklärung zu erfolgen hat. Dies wird in der Entscheidung des LG Hamburg (siehe unten) deutlich. Doch wie sieht es grundsätzlich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines Koppelungsangebots, also u.a. der Frage nach der Freiwilligkeit der Einwilligung, aus?
Der BGH hat entschieden (Urteil vom 21.10.2010 (Az. III ZR 17/ 10), dass eine Vertragsstrafe aus einem Unterlassungsvertrag nicht für den Fall gelten soll, dass der Unterlassungsschuldner seine Pflichten in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Das Bundesdatenschutzgesetz stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten. In vielen Fällen findet das BDSG auf den Trend Cloud Computing Anwendung. Lesen Sie heute, welchen Anforderungen das Cloud Computing in rechtlicher Hinsicht daher nach den Vorschriften des BDSG genügen muss.
YouTube! Eines der größten, wenn nicht das größte Internetportal für Videos On Demand. Die Videos werden von den Nutzern auf die besagte Plattform hochgeladen und somit jedem (auch dem nicht angemeldeten Nutzer) zugänglich gemacht. Es gilt zu klären, ob das Speichern des Audioteils von Videos, die sich auf YouTube Plattform befinden, zulässig ist.
Das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung kann verletzt werden, wenn durch das Setzen eines Hyperlink, unter Umgehung einer Schutzmaßnahme, ein unmittelbarer Zugriff auf die geschützte Webseite ermöglicht wird (Urteil vom 29.04.2010, Az.: I ZR 39/08). Dabei muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme handeln. Es reicht jede Maßnahme aus, die potentiell geeignet ist den Zugriff zu der Seite zu erschweren.
Der u. a. für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen der von ihr verwalteten Gebäude und Gartenanlagen zu gewerblichen Zwecken untersagen darf, wenn sie Eigentümerin ist und die Aufnahmen von ihren Grundstücken aus hergestellt worden sind.
Das Datenschutzrecht ist ein scharfes Schwert. Cloud Computing und das deutsche Datenschutzrecht vertragen sich kaum miteinander. Schuld daran ist die Natur das Cloud Computing, praktisch unkontrollierbar unzählige Server in der ganzen Welt zu nutzen. Lesen Sie heute, in welchen Fällen das deutsche Bundesdatenschutzgesetz überhaupt auf die Thematik „Cloud Computing“ Anwendung findet.
Das Thema Cloud Computing ist noch nicht in aller Munde, findet jedoch bereits im erweiterten Expertenkreis großen Anklang. Vielen ist klar: Dienstleistungen in diesem Bereich haben große Zukunfts- und Wachstumschancen. Allerdings müssen dabei wie bei vielen technischen Neuerungen einige rechtliche Hürden genommen werden.
Der Austausch zulässigerweise archivierten Bildmaterials steht unter dem Schutz der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG). Diese gewährleistet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur die Freiheit der Verbreitung von Nachrichten und Meinungen; sie schützt vielmehr auch den gesamten Bereich publizistischer Vorbereitungstätigkeit, zu der insbesondere die Beschaffung von Informationen gehört.
Ein weiterentwickeltes Urheberrecht muss die Interessen der Urheber, aber auch der Verwerter und der Endnutzer im Blick haben. In dieser Forderung waren sich die Experten bei einer öffentlichen Anhörung vor der Enquete-Kommission ”Internet und digitale Gesellschaft“ am Montagnachmittag weitgehend einig. Gleichzeitig sprachen sie sich für eine Vereinfachung der Regelungen aus.
Der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Zulässigkeit der Verwertung von sogenannten Abstracts (Zusammenfassung von Buchrezensionen) entschieden.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 13.07.20.10, Az. I-20 U 235/08), dass einem freien Fotografen nicht erneut Lizenzgebühren zustehen, wenn dessen Bilder neben der Printausgabe einer Tageszeitung zusätzlich auch in einer elektronischen Ausgabe verwendet werden.
Der BGH hat in seinem „Half-Life 2“ – Urteil nun entschieden, dass der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht berührt ist, wenn die Nutzung einer Spiele-Software von der Einrichtung eines Online-Spieler-Kontos abhängt, welches nicht übertragbar ist. Eine Entscheidung, die für Spiele- und Softwarehersteller, aber auch für Spieler und Softwarenutzer sehr interessant ist.
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
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