IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Verpackungsgesetz nach wie vor mit zu wenig Beteiligungen

06.04.2020, 14:27 Uhr | Lesezeit: 2 min
Verpackungsgesetz nach wie vor mit zu wenig Beteiligungen

Die für das Verpackungsgesetz zuständige Stelle, die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, veröffentlicht seit letzter Woche so genannte Fallberichte. Die Berichte geben Auskunft über laufende Verwaltungsakte. So sollen die Verpflichteten Hersteller/Vertreiber/Versandhändler über aktuelle Mahn- und Bußgeldverfahren informiert werden. Die ZSVR erhofft sich, dass durch die Veröffentlichung weitere Rechtsverstöße vermieden werden können.

Das sich nach wie vor eine große Anzahl von Trittbrettfahrern im Markt befindet, zeigt ein Blick auf die aktuellen Registrierungszahlen bei der ZSVR. Demnach haben sich bisher knapp 184.000 Unternehmen registriert. Zu den registrierten Unternehmen zählen Großkonzerne, Mittelständler, aber auch kleine Online- und Versandhändler.

Die ZSVR geht jedoch davon aus, dass es in Deutschland ca. 700.000 Verpflichtete gibt. Demnach wären bisher weniger als ein Drittel aller Verpflichteten registriert.

An der Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die „Nicht Registrierung“ kein Kavaliersdelikt darstellt. So besteht etwa ohne erfolgte Registrierung und Beteiligung der Mengen bei einem Dualen System, ein Vertriebsverbot für die in den Verpackungen enthaltenen Produkte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
(25.10.2023, 11:23 Uhr)
Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei