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Es ist soweit: Start der Vorab-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

06.09.2018, 11:25 Uhr | Lesezeit: 5 min
Es ist soweit: Start der Vorab-Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Nachdem sich der bereits für das 3. Quartal angekündigte Startschuss immer wieder verschoben hat, ist es nun soweit. Die Vorab-Registrierung in Sachen Verpackungsgesetz ist seit ein paar Tagen bei der Datenbank LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister möglich. Denn: Ab dem 01.01.2019 gilt ja das neue Verpackungsgesetz – und dann gibt es unter anderem auch eine Registrierungspflicht für Händler, die bis dahin erledigt sein muss.

Wer, wo, wann?

Jeder Händler, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial), die beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt, wird verpflichtet sein, sich vor dem Inverkehrbringen zu registrieren. Das ist natürlich wie bisher hauptsächlich der Hersteller, aber auch der Onlinehändler wird hier in die Pflicht genommen, sofern er die Ware erneut verpackt oder umverpackt.

Die Registrierung ist bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" mit Namen, Kontaktdaten etc. vorzunehmen. Die Registrierungsdaten werden dann im Internet veröffentlicht. Die Datenbank der Zentralen Stelle, um die es hier geht, trägt den Namen LUCID.

Die Registrierung muss spätestens bis zum 31.12.2018 erfolgt sein - denn ab 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz.

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Wie genau?

Eigentlich geht das ganz einfach – alles erfolgt rein elektronisch, aber die Registrierung muss höchst persönlich durch das Unternehmen erfolgen:

Die Stiftung selbst hat in einem Merkblatt zur Vor-Registrierung nochmal alle wichtigen Punkte als checklist zusammengefasst:

Checkliste zur Vorbereitung einer erfolgreichen Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Information zur Vorbereitung des Login

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur Beantragung des Logins auf die Eingabe folgender
Daten vorbereitet sind:

- Vor- und Nachname des Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen. Dies kann z. B. ein einzelner Vorstand, ein Geschäftsführer, ein Prokurist, ein handlungs-/einzelbevollmächtigter Mitarbeiter (Leiter eines Fachbereiches) oder der Unternehmensinhaber
sein. Der Verantwortliche hat stellvertretend für das Unternehmen zu bestätigen, dass die Angaben für die Registrierung wahrheitsgemäß sind.
- Vor- und Nachname des Bearbeiters. Es kommt hier allein eine unternehmenszugehörige
Person infrage. Wegen der Höchstpersönlichkeit der Registrierung kommen Dritte (z. B. Externe, Makler) nicht in Betracht. Verantwortlicher und Bearbeiter können, müssen aber nicht identisch sein.
- Wichtig: Verantwortlicher und Bearbeiter müssen unternehmenszugehörig sein.
- Angabe einer E-Mail-Adresse, die künftig als Login und Kommunikationsadresse fungiert.
- Festlegung eines selbstgewählten Passwortes (acht Zeichen, davon ein Groß- und ein Kleinbuchstabe, eine Zahl und ein Sonderzeichen)

Information zur praktischen Vorbereitung der Registrierung

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur vollständigen Registrierung auf die Eingabe folgender Daten vorbereitet sind:

- Anschrift des Unternehmens
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). In Deutschland setzt sie sich zusammen aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern (Beispiel: DE123456789). Wenn Sie über keine Umsatzsteuer-ID verfügen, geben Sie eine entsprechende
Steuernummer an, etwa die VAT No (Irland), P.IVA (Italien) oder OB-Nummer (Niederlande).
- Nationale Kennnummer, z. B. Handelsregisternummer, Vereinsregisternummer etc. Falls diese nicht vorhanden sind Gewerbeanzeige oder Ähnliches. In einzelnen Fällen sind auch die Angabe der ausstellenden Behörde und das Ausstellungsdatum
anzugeben. Deshalb ist es sinnvoll, auch diese Information bereit zu halten.
- Auflistung aller Markennamen, unter denen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen. Wenn ein Produkt eine Obermarke und zusätzlich Untermarken (sog. Sub-Marken) hat, reicht die Angabe
der Obermarke aus. Ergänzend können Sub-Marken eingetragen werden. Sofern für einzelne/mehrere Markennamen ein Marktaustritt feststeht, können Sie das Marktaustrittsdatum unter "Marke gültig bis" eintragen.
- Wenn Sie Produkte ohne Markennamen in Verkehr bringen, tragen Sie erneut den Unternehmensnamen ein (Nicht: No name oder keine Marke usw.)

Quelle:Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Status: August 2018)

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister unter FAQ.

Wer es noch etwas anschaulicher haben will der kann diesen Erklärfilm der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nutzen.

Noch Fragen?

Es ist alles viel und es ist neu? Wir haben uns ja bereits in zahlreichen Beiträgen mit dem neuen Verpackungsgesetz auseinandergesetzt und auch eine ausführliche FAQ zum Thema veröffentlicht.

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

F
Freiberufler 16.09.2018, 21:47 Uhr
Autor
Gilt das auch für freiberufliche Schriftsteller, die NICHT als Händler auftreten, d.h. keine Bücher selbst verkaufen und versenden, jedoch hin und wieder Rezensionsexemplare oder Bücher versenden, die bei einem Gewinnspiel gewonnen wurden?

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