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Das neue Verpackungsgesetz: Es tut sich was...

15.01.2019, 16:56 Uhr | Lesezeit: 4 min
Das neue Verpackungsgesetz: Es tut sich was...

Der 01. Januar 2019 war Stichtag – seit diesem Tag gilt das neue Verpackungsgesetz. Die damit einhergehenden gesetzlichen Neuerungen haben die Gemüter der Onlinehändler bereits Monate davor erhitzt. Es gab viele Fragen – va. war die neue Registrierungspflicht DAS Thema der Händler. Nun haben sich bis heute rund 130.000 Unternehmen bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert - mehr als erwartet. Und auch auf dem Abmahnmarkt rührt sich schon was...

Rückblick: Die neue Regstrierungspflicht

Das neue Verpackungsgesetz hat erstmalig eine Registrierungspflicht eingeführt. Die Registrierung hat bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu erfolgen, die unter dem Namen LUCID online ein Verpackungsregister zur Verfügung stellt.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister beschreibt die Funktionsweise kurz und knapp so:

"Das Verpackungsregister funktioniert im Kern so: Alle Unternehmen, die eine Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden, ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den Handel bringen, welche dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Zentrale Stelle gleicht diese Angaben dann mit den Angaben der dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab. Damit wird öffentlich nachvollziehbar, welche Unternehmen ihrer Produktverantwortung finanziell nachkommen und dafür sorgen, dass die angestrebten Recyclingquoten erreicht werden können."

Dort werden also die hinterlegten Daten für jedermann einsehbar zur Verfügung gestellt. Seit September 2018 konnten sich hier Händler vorregistrieren lassen. Zweck der Veröffentlichung im Internet ist, es jedermann zu ermöglichen, das Online-Register nach bestimmten Vertreibern und Marken zu durchsuchen und somit zu überprüfen, ob die Hersteller ihrer grundsätzlichen Systembeteiligungspflicht nachgekommen sind. Denn da eine Systembeteiligung ohne vorherige Registrierung nicht möglich ist, kann bei fehlendem Eintrag in der Registrierungsdatenbank darauf geschlossen werden, dass auch keine Systembeteiligung vorgenommen wurde.

Hier werden die Händler also in die Verantwortung genommen, da ganz transparent einsehbar ist, wer sich hier wie in Sachen Recycling von Verpackungsmüll aufstellt.

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Ein guter Start – auch für die Umwelt

Nach Auskunft der Zentrale haben sich bis heute 130.000 Unternehmen bei LUCID registriert - das sind 70.000 Unternehmen mehr als bei den bisherigen dualen System.

Die Neuerungen des Verpackungsgesetzes dienen letztlich auch dem Umweltgedanken. In der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums formuliert das die Bundesumweltministerin Svenja Schulze so:

"Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel."

In die gleiche Kerbe schlägt die Zentrale Stelle Verpackungsgregister selbst – Frau Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung:

"Die Standards sichern ein hohes Niveau vom Design der Verpackung bis hin zum Recycling. Gleichzeitig liefern sie einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verpflichteten, die nun sehr viel einfacher ihre Pflichten ermitteln können. Nur so erreichen wir die Ziele des Verpackungsgesetzes, mit einer Mischung aus Transparenz, niveauvollen Standards und einer effizienten Kontrolle."

Die gesetzlichen Neuerungen dienen also nicht nur dazu Händler zu ärgern.

Vertriebsverbot und Abmahnung vermeiden

Wer sich bis jetzt noch nicht registriert hat, sollte dies schnellstens nachholen. Denn neben einem Vertriebsverbot haben die jeweiligen Händler auch mit Abmahnungen zu rechnen. Denn ähnlich wie beim Elektrogesetz, das ebenfalls eine Registrierungspflicht kennt, stellen die Vorschriften des Verpackungsgesetzes eine Marktverhaltensregelung dar – wer hiergegen verstößt, ist grds. abmahnbar. Wie man diversen Quellen im Internet entnehmen kann, sind die ersten Abmahnungen hierzu bereits ausgesprochen worden. Zudem müssen Händler in diesem Zusammenhang auch an drohende Bussgelder denken.

Wir haben in diesem Überblick zum Verpackungsgesetz nochmal alles Wissenswerte zum Thema Registrierungspflicht zusammengestellt. Und weil wir gerade dabei sind: Hier erleichtern wir durch ausgewählte, praxisnahe Fallbeispiele den Umgang mit dem neuen Gesetz.

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