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Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2018 beachten und Geld sparen

28.09.2018, 15:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
Verpackungslizenzierung: Frist bis 31. Dezember 2018 beachten und Geld sparen

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Lizenzierungen von Verpackungen für 2024: bis zu 33 % Rabatt für Mandanten" veröffentlicht.

Online-Händler liefern in aller Regel ihre Produkte in Verpackungen an private oder gewerbliche Endabnehmer. In dem Zusammenhang sieht das Verpackungsggesetz die Verpackungslizenzierung vor.

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt hierfür aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.
  • Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten einen Rabatt i.H.v. 8 %, vgl. hier.
  • Als bloßer Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei erhalten Sie immerhin noch einen Rabatt i.H.v. 5 %, nutzen Sie hierfür folgenden Gutscheincode: "ITKLE2019"

Die Anmeldung bei Reclay ist hier möglich: https://activate.reclay.de

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der Zentralen Stelle registrieren müssen, bevor Sie Ihre Verpackungen für das Jahr 2019 lizenzieren können.

Die Registrierung kann hier vorgenommen werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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