IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Neue Serie: Rechtssicheres Vermitteln von Reisen über das Internet

05.01.2010, 12:34 Uhr | Lesezeit: 2 min
Neue Serie: Rechtssicheres Vermitteln von Reisen über das Internet

Viele Vermittler von Reiseleistungen bieten ihre Dienste mittlerweile auch über das Internet an. Das Problem: Oftmals werden AGB eingesetzt, die den Verbraucher zu stark in seinen Rechten einschränken und damit abmahnbar sind. Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei wird in unregelmäßigen Abständen die gängigsten AGB-Klauseln von Online-Reisevermittlern unter die rechtliche Lupe nehmen.

Bisher wurden folgende Klauseln geprüft:

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© beatuerk - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln  eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets
(24.08.2018, 17:36 Uhr)
BGH: bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets
IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für den Online-Verkauf von Veranstaltungstickets an
(10.05.2016, 12:02 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für den Online-Verkauf von Veranstaltungstickets an
Reise-AGB – wo soll’s denn hingehen?
(12.09.2013, 10:02 Uhr)
Reise-AGB – wo soll’s denn hingehen?
IT-Recht Kanzlei: Rechtliche Besonderheiten beim Online-Verkauf von Tickets
(16.12.2011, 08:46 Uhr)
IT-Recht Kanzlei: Rechtliche Besonderheiten beim Online-Verkauf von Tickets
Bundesgerichtshof zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets
(28.10.2010, 16:21 Uhr)
Bundesgerichtshof zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets
Wenn einer eine Reise tut...
(20.10.2010, 10:56 Uhr)
Wenn einer eine Reise tut...
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei