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Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)
04.06.2014, 16:13 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?
03.06.2014, 16:07 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?

Geht nach dem Widerruf eines Verbrauchers bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer etwas schief, etwa weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, stellt sich die Frage: wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz zahlen oder hat am Ende der Händler den Schaden? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften zur Gefahrtragung nach altem und neuem Verbraucherwiderrufsrecht.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
02.06.2014, 11:30 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014

Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist. Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss.

Widerrufsbelehrung 2014 - einfacher geht es nicht! - IT-Recht Kanzlei stellt statische Widerrufsbelehrung zur Verfügung!
30.05.2014, 20:17 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Widerrufsbelehrung 2014 - einfacher geht es nicht! - IT-Recht Kanzlei stellt statische Widerrufsbelehrung zur Verfügung!

Ab dem 13.06.2014 muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Hierbei sieht der Gesetzgeber ein neues gesetzliches Muster vor, welches allerdings von enormer Komplexität ist und zudem nicht alle praktischen Fallgestaltungen abdeckt. Viele Anbieter von Rechtstexten oder andere Dienstleister mahnen daher zur Vorhaltung von 40 bis 50 Varianten der Widerrufsbelehrung, wobei im Rahmen der konkreten Bestellung die zutreffende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gegeben werden soll. Die IT-Recht Kanzlei ermöglicht es Online-Händlern, die verkörperte Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig nur mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten.

Verkauf von Online-Gutscheinen: Probleme rund um das Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014
28.05.2014, 16:36 Uhr | Verkauf von Gutscheinen

Verkauf von Online-Gutscheinen: Probleme rund um das Widerrufsrecht ab dem 13. Juni 2014

Wohl wegen eines Versehens des Gesetzgebers könnte es mit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts zum 13. Juni 2014 zu einer folgenschweren widerrufsrechtlichen Ungleichbehandlung von online verkauften Gutscheinen kommen. Möglicherweise gelten dann für Gutscheine, die online gekauft und per E-Mail an den Verbraucher geschickt werden, andere Widerrufsbestimmungen als für online gekaufte Gutscheine, die den Käufer per Briefpost erreichen. Online-Händlern drohen dabei womöglich große finanzielle Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über das Problem und stellt Lösungen vor.

Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an
27.05.2014, 20:05 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Verkauf digitaler Inhalte gemäß EU-Verbraucherrechterichtlinie: IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung an

Sie bieten als Unternehmer den Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger an den Verbraucher geliefert werden (z.B. Download von Software, Videos oder Musik), an und möchten sichergehen, ab dem 13.06.2014 diesbezüglich eine rechtssichere Widerrufsbelehrung zu verwenden? Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen gerne eine für die Lieferung solcher digitaler Inhalte zugeschnittene und somit an die neue gesetzliche Lage ab dem 13.06.2014 angepasste Widerrufsbelehrung sowie entsprechende AGB zur Verfügung.

Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerrufsrecht für den Fernabsatz digitaler Inhalte
27.05.2014, 19:21 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerrufsrecht für den Fernabsatz digitaler Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.

Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Eingangs des Widerrufs
26.05.2014, 14:51 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Pflicht zur unverzüglichen Bestätigung des Eingangs des Widerrufs

Nach der Novelle des Widerrufsrechts müssen Online-Händler ab 13. Juni 2014 den Verbrauchern den Eingang ihrer Widerrufserklärung bestätigen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Verbraucher den Widerruf via Webformular erklären, das ihnen die Händler zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt haben. Gibt es ein solches Webformular nicht, so besteht auch keine Pflicht der Händler zur Bestätigung des Eingangs eines Widerrufs. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Neuerungen rund um die Bestätigungspflicht.

Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?
21.05.2014, 15:52 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?

Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.

Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?
16.05.2014, 15:23 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Das neue Widerrufsrecht 2014 bei eBay – Was kommt auf eBay-Händler zu?

Aktuell informiert eBay über die Neuerungen im eBay-Shopsystem im Zuge der zahlreichen Änderungen im Widerrufsrecht zum 13. Juni 2014. Einigen eBay-Händlern drohen wegen der mangelnden Flexibilität der Einstellungsmöglichkeiten im eBay-Shopsystem Nachteile. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Neuerungen bei eBay und erläutert die rechtlichen Probleme, die auf einige eBay-Händler zukommen könnten.

Onlinehandel in Polen: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83
16.05.2014, 14:35 Uhr | Polen E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Polen: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83

Polen ist unter den osteuropäischen Staaten der EU bei weitem der bevölkerungsreichste und wirtschaftlich wichtigste Markt für Onlinehandel, den deutsche Onlinehändler nicht vernachlässigen sollten.

Onlinehandel in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie in österreichisches Gesetz
16.05.2014, 10:51 Uhr | Österreich E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie in österreichisches Gesetz

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU in nationales Recht kann auch in Österreich (wie in Deutschland) die umgesetzte Verbraucherrechtelinie mit dem 13.6.2014 in Kraft treten. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Mandanten über die wesentlichen Neuerungen dieser Richtlinie insbesondere zum Widerrufsrecht für das deutsche Fernabsatzrecht bereits umfassend informiert. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreibt, muss sich daher ab 13.6.2014 auf die neue österreichische Rechtslage einstellen.

Onlinehandel in Dänemark: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch dänisches Gesetz
16.05.2014, 10:44 Uhr | Dänemark E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Dänemark: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch dänisches Gesetz

Dänemark ist eines der EU-Staaten, in denen der Onlinehandel sehr stark verbreitet ist. Als Nachbarstaat Deutschland sollte dieser Markt von deutschen Onlinehändlern nicht vernachlässigt werden.

Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz
16.05.2014, 10:40 Uhr | Italien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Italien: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch italienisches Gesetz

Italien bleibt für Deutschland, insbesondere für Süddeutschland eines der wichtigsten Wirtschaftspartner in Europa. Auch in Italien gewinnt der Onlinehandel zunehmend an Bedeutung und stellt einen Markt dar, der für den deutschen Onlinehändler immer attraktiver wird. Die fortschreitende Harmonisierung des EU-Gemeinschaftsrechts (auch wenn viele nationale Besonderheiten bleiben) erleichtert den Zugang zu diesem Markt.

Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz
16.05.2014, 10:39 Uhr | Spanien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Spanien: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie durch spanisches Gesetz

Trotz oder gerade wegen der Wirtschaftskrise gewinnt der Onlinehandel in Spanien immer mehr an Bedeutung. Deutsche Onlinehändler sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen, dessen Zugang durch ein gemeinschaftliches E-Commerce Recht erleichtert wird.

Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz
16.05.2014, 10:37 Uhr | Niederlande E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in den Niederlanden: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch niederländisches Gesetz

Die Niederlande sind einer der wichtigsten Wirtschaftspartner Deutschland. In Deutschland und den Niederlanden spielt der Onlinehandel eine immer größere Rolle. Die Niederlande sind EU-Mitgliedsstaat. Das europäische E-Commerce Gemeinschaftsrecht erleichtert für deutsche Onlinehändler den Zugang zum niederländischen Markt.

Rücksendekosten im Widerrufsfall  bei nicht paketversandfähiger Ware nach neuem Verbraucherrecht
14.05.2014, 20:03 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Rücksendekosten im Widerrufsfall bei nicht paketversandfähiger Ware nach neuem Verbraucherrecht

Ein Grund, warum sich viele Händler auf die Umsetzung des neuen Verbraucherrechts durch die Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht gefreut haben, ist der Umstand, dass künftig grundsätzlich der Verbraucher im Widerrufsfalle die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Nach bisherigem und noch bis zum 12.06.2014 gültigen Recht ist es genau umgekehrt. Dieser unternehmerfreundliche Grundsatz der neuen Rechtslage ab dem 13.06.2014 hat jedoch einen gewaltigen Haken, zumindest für solche Händler, die (auch) nicht paketversandfähige Waren im Sortiment haben.

Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?
13.05.2014, 15:50 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Check-Liste zur EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was müssen Online-Händler ab dem 13.06.2014 unbedingt beachten?

Ab dem 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, dieses wird für eine erhebliche Zahl an Veränderungen für Online-Händler mit sich bringen! Es werden ab diesem Tag neue Regelungen für den Bereich des E-Commerce gelten, neben einem neuen Widerrufsrecht und einem neuen Widerrufsformular, wurden auch die vom Online-Händler mitzuteilenden Informationspflichten vom Gesetzgeber erweitert. Was aber hat der Online-Händler alles zu tun? Lesen Sie hier die unerlässliche Check-Liste der IT-Recht Kanzlei, damit Sie optimal zur Gesetzesänderung am 13.06.2014 vorbereitet sind!

Die Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
13.05.2014, 08:57 Uhr | Verkauf von Lebensmitteln

Die Verantwortlichkeit für Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Zum 13.12. 2014 tritt die Lebensmittel-informationsverordnung (LMIV) in Kraft und etabliert EU-weite, einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelunternehmer, denen im Vertrieb von Lebensmitteln nachgekommen werden muss. Aus der Rechtsnorm geht allerdings nicht eindeutig hervor, wem die spezifischen Auskunftspflichten obliegen, sodass sich gerade in Anbetracht von längeren Vertriebsketten die Frage nach der Verantwortlichkeit für die jeweiligen Pflichtangaben stellt. Dieser Beitrag soll die Zuweisung der gesetzlich angeordneten Pflichtentragung zusammenfassend darstellen und analysieren, welchem spezifischen Lebensmittelunternehmer die Anführung der Kennzeichnungsvorgaben auferlegt wird.

Neue Widerrufsbelehrung 2014: Anpassung der Artikelbeschreibungen bei Speditionsware (unter Umständen) notwendig
09.05.2014, 15:46 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Neue Widerrufsbelehrung 2014: Anpassung der Artikelbeschreibungen bei Speditionsware (unter Umständen) notwendig

Am 13.06.2014 treten die neuen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft, in deren Gefolge ändert sich auch die Widerrufsbelehrung für Fernabsatzverträge. Online-Händler, welche nicht-paketversandfähige Waren (Speditionsware) verkaufen, müssen unter Umständen in ihren Artikelbeschreibung mitteilen, dass die betreffende Ware per Spedition geliefert wird. Wann und warum müssen Online-Händler einen derartigen Hinweis geben? Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag:

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