OLG München zur rechtskonformen Umsetzung der Hinweispflichten für Batterien im Online-Handel
Sowohl im singulären Vertrieb von Batterien als auch im Handel mit batteriebetriebenen Produkten sind aus Gründen der Umweltentlastung und des Verbraucherschutzes verschiedene Hinweispflichten zur artgerechten Entsorgung und zur Kennzeichnungssymbolik zu befolgen. Allerdings unterscheiden sich die Vorgaben für den Einzelhandel ausdrücklich von denen im Fernabsatz.