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Die Erstattung der Versandkosten zum Zweiten - Teil 5 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
23.03.2015, 17:13 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Die Erstattung der Versandkosten zum Zweiten - Teil 5 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Anknüpfend an die Fragen und Antworten aus dem letzten Beitrag der Serie werden nun die weiteren, bislang noch offen gebliebenen Fragen beantwortet.

Game over! Abmahnung der Ubisoft GmbH wegen Jugendschutzverstoß
20.03.2015, 16:09 Uhr | Verkauf von Computerspielen

Game over! Abmahnung der Ubisoft GmbH wegen Jugendschutzverstoß

Die Firma Ubisoft GmbH ist ein bekannter Publisher von Video- und Konsolenspielen, seit geraumer Zeit mahnt dieser Publisher Online-Händler ab mit dem Vorwurf, die betoffenen Online-Händler würden gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Äußerst pikant ist, dass wohl ausschließlich Online-Händler abgemahnt werden, welche Importware (ohne USK-Kennzeichnung) ohne Altersprüfung per Post versendet haben. Lesen Sie mehr zu den Abmahnungen der Firma Ubisoft GmbH und deren Hintergrund in unserem Beitrag.

Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?
18.03.2015, 10:19 Uhr | Amazon

Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?

Nach Berichten unserer Mandanten bekommen Händler, die über Amazon.de verkaufen vom dortigen Verkäuferservice öfter zu hören, dass es nicht notwendig sei, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dieser Hinweis ist falsch und führt leider schnell in die Abmahnfalle.

Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Wohnraumlüftungsgeräten: Ab dem 01.01.2016 Pflicht
16.03.2015, 13:50 Uhr | Verkauf von Lüftungsgeräten

Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Wohnraumlüftungsgeräten: Ab dem 01.01.2016 Pflicht

Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Wohnraumlüftungsgeräten wird ab dem 01.01.2016 Pflicht sein. Welche Wohnraumlüftungsgeräte sind genau betroffen? Wie sind Wohnraumlüftungsgeräte beim Vertrieb über das Internet (z.B. Online-Shop) oder in Katalogen zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1254/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

Die Erstattung der Versandkosten - Teil 4 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
13.03.2015, 16:53 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Die Erstattung der Versandkosten - Teil 4 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Diese und weitere Fragen werden in diesem sowie im nächsten Beitrag ausführlich beantwortet.

Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler bald Pflicht?
13.03.2015, 09:36 Uhr | Elektrogesetz

Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler bald Pflicht?

Der am 11.März 2015 durch das Bundeskabinett gebilligte Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz „ElekroG“ sieht auch für Onlinehändler, die Elektrogeräte vertreiben eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten vor, wenn sie über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter verfügen. Hiermit sind beträchtliche Mehrkosten verbunden, die der Onlinehändler auf Grund des scharfen Wettbewerbs kaum auf den Kunden überwälzen kann. Gleichzeitig werden ab 2018 grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das ElektroG fallen, es sei denn sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

OLG Koblenz: Importierte Spiele dürfen auf der Spielhülle nicht nachgestickert werden, selbst wenn der Datenträger eine USK-Kennzeichnung aufweist!
27.02.2015, 11:20 Uhr | Verkauf von Computerspielen

OLG Koblenz: Importierte Spiele dürfen auf der Spielhülle nicht nachgestickert werden, selbst wenn der Datenträger eine USK-Kennzeichnung aufweist!

Ein Paukenschlag für alle Händler von Computer- und Konsolenspielen: Das OLG Koblenz (Urteil vom 18.12.2014, Az: 9 U 898/14) sieht es als wettbewerbswidrig an, wenn ein Händler im Wege des Versandhandels ein importiertes Spiel auf der Spielhülle mit dem USK-Alterskennzeichen nachlabelt, obgleich der Datenträger die entsprechende USK-Alterkennzeichnung aufweist! Betroffene Händler dürfen derartige Spiele ungleich der USK-Kennzeichnung auf dem Datenträger nur an Erwachsene verkaufen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Koblenz in unserem Beitrag!

EU-Logo für Versandapotheken ab dem 26.10.2015 verpflichtend

EU-Logo für Versandapotheken ab dem 26.10.2015 verpflichtend

Sofern nach nationalem Recht zugelassen, unterliegen Versandapotheken für Humanarzneimittel schon jetzt strengen europarechtlichen Vorgaben, die dem Schutz des Verbrauchers dienen. Dieser hat im Fernabsatz nämlich regelmäßig keine Möglichkeit, die Seriosität des Anbieters und die Authentizität der bestellten Medikamente vor dem Kauf zu überprüfen und läuft so Gefahr, Fälschungen zu beziehen. Um die Integrität und die Vertrauenswürdigkeit von Versandapotheken weitergehend abzusichern, hat die EU-Kommission per Verordnung nun ein europaweit einheitliches Logo eingeführt, das ab dem 26.10.2015 verwendet werden muss und auf das jeweilige nationale Zulassungsregister verlinkt. Die IT-Recht Kanzlei informiert.

Bloße Übersetzung reicht nicht: Französische AGB müssen zwingend franz.Gewährleistungsrecht bei Vertrieb von Waren an franz. Verbraucher regeln!
25.02.2015, 10:53 Uhr | Frankreich E-Commerce (AGB)

Bloße Übersetzung reicht nicht: Französische AGB müssen zwingend franz.Gewährleistungsrecht bei Vertrieb von Waren an franz. Verbraucher regeln!

Onlinehändler haben ab dem 01.03.2015 in ihren vorvertraglichen Informationen französische Verbraucher auch über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie über mögliche Vertragsgarantien zu unterrichten. Weiterhin haben Onlinehändler, die Waren an französische Verbraucher (etwa über amazon.fr oder ebay.fr) vertreiben, ab März 2015 einen gesonderten Passus zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zu möglichen Vertragsgarantien in ihre AGB aufzunehmen. Es reicht also nicht mehr aus, in den AGB nur auf die Gesetzeslage zu verweisen oder - noch schlimmer - die deutschen Regelungen zur Mängelhaftung in französischer Sprache darzustellen!

Die Rücksendung der Ware an den Händler nach dem Widerruf durch den Verbraucher - Teil 3 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
23.02.2015, 20:21 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Die Rücksendung der Ware an den Händler nach dem Widerruf durch den Verbraucher - Teil 3 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Die Modalitäten der Rücksendung der Ware an den Händler haben sich mit der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts verändert. Insbesondere schreibt das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Händler zurückschicken muss. Diese und weitere Aspekte der Rücksendung stehen in diesem Beitrag im Fokus.

Amazon: neue Richtlinien für internationale Verkäufe mit Auswirkungen auf Händlerrechte im Widerrufsfall
20.02.2015, 11:31 Uhr | Amazon

Amazon: neue Richtlinien für internationale Verkäufe mit Auswirkungen auf Händlerrechte im Widerrufsfall

Der weltweit führende Online-Versandhändler amazon hat seine Richtlinien für Verkaufstätigkeiten auf internationalen Partnerseiten von amazon.de modifiziert. Für Händler, die über die deutschen Landesgrenzen hinaus Waren über die Plattform vertreiben, gehen die Bestimmungen zu Lasten ihrer Rechte im Widerrufsfall und wirken sich insbesondere auf die Kostentragungsregeln bei der Rücksendung aus. Auch wird regelmäßig eine Anpassung der Widerrufsbelehrung erforderlich sein. Im Folgenden analysiert die IT-Recht Kanzlei die Hintergründe und Rechtsfolgen der Änderungen und geht auf die zur Verfügung stehenden Umsetzungsmöglichkeiten ein.

LG Stuttgart: Sachmangel durch unangenehmen Geruch bei zu hohem Gehalt von Ameisensäure in Leder
18.02.2015, 16:26 Uhr | Gewährleistung / Mängelhaftung

LG Stuttgart: Sachmangel durch unangenehmen Geruch bei zu hohem Gehalt von Ameisensäure in Leder

Mit Urteil vom 15.12.2014 (Az.: 27 O 324/13) hat das LG Stuttgart entschieden, dass eine übermäßige Chemikalienbelastung von Ledermöbeln durch Ameisensäure einen zum Rücktritt berechtigenden Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt. Maßgebend für den Sachmangel war ein unangenehmer Geruch, der von der Ledercouch ausging.

BGH zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für  einen Früchtequark
18.02.2015, 16:14 Uhr | Health-Claims-Verordnung

BGH zur Zulässigkeit des Werbeslogans "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Früchtequark

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass der fragliche Werbeslogan nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt.

Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren - Teil 2 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
18.02.2015, 15:59 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren - Teil 2 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Ein häufiges Problem in der Praxis ist das kommentarlose Zurücksenden von Waren an den Händler. Nach dem alten gesetzlichen Widerrufsrecht stand Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Rückgaberecht zu. Mit den Änderungen bei den Widerrufsvorschriften ist das Rückgaberecht allerdings abgeschafft worden. Dies haben jedoch nicht alle Verbraucher mitbekommen. Daher schicken viele Verbraucher die Waren häufig auch heute noch wie gewohnt einfach kommentarlos an die Unternehmer zurück.

B2B-AGB für Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte für 14,90 Euro / Monat an
17.02.2015, 19:59 Uhr | Allgemeine Geschäftsbedingungen

B2B-AGB für Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet spezielle Rechtstexte für 14,90 Euro / Monat an

Online-Händler, die mit anderen Unternehmern (B2B) Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr abschließen, können sich durch die Verwendung geeigneter AGB beachtliche rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen. Denn der Gesetzgeber räumt Unternehmern insoweit einen deutlich breiteren Spielraum bei der Gestaltung von AGB ein, als dies bei Verträgen mit Verbrauchern der Fall ist.

LG Mönchengladbach zum KFZ-Teileverkauf: Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ führt nicht aus Wettbewerbsverstoß heraus
16.02.2015, 17:15 Uhr | Verkauf von Fahrzeugteilen

LG Mönchengladbach zum KFZ-Teileverkauf: Hinweis „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ führt nicht aus Wettbewerbsverstoß heraus

Verbrauchern wird im Vertrieb über das Internet häufig Kfz-Zubehör mit dem Hinweis „Nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung“ oder „Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen“ angeboten. Trotz dieses Hinweises, welcher das Fehlen eines amtlichen Prüfzeichens ausdrücklich kenntlich macht, erwerben Verbraucher dennoch aufgrund des preiswerten Angebots solche Produkte. Ob das Anbieten solcher Waren überhaupt zulässig ist, hat das LG Mönchengladbach im Urteil vom 03.11.2014 (Az. 8 O 37/14) entschieden.

Die Form der Widerrufserklärung: Teil 1 der Serie zum neuen Widerrufsrecht:
13.02.2015, 13:58 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Die Form der Widerrufserklärung: Teil 1 der Serie zum neuen Widerrufsrecht:

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen rund um die Form einer wirksamen Widerrufserklärung. Welche Form schreibt das Gesetz für Widerrufserklärungen vor? Welche Erklärungen sind somit tatsächlich als Widerrufserklärungen anzusehen und daher von Händlern als wirksam anzuerkennen? Im Folgenden nun die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.

AGB der IT-Recht Kanzlei für den Verkauf von Waren via Facebook: Ab sofort verfügbar
13.02.2015, 11:49 Uhr | Facebook

AGB der IT-Recht Kanzlei für den Verkauf von Waren via Facebook: Ab sofort verfügbar

Verkaufen über Facebook funktioniert. Gepflegte Facebookpräsenzen erfreuen sich großer Beliebtheit und ziehen viele Nutzer an. Als Händler kann man bei Facebook längst nicht nur „Likes“ sammeln und Support bieten, sondern auch verkaufen. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Händler mit passenden Rechtstexten bei diesem Vorhaben.

Stiefkind Datenschutzerklärung: Wer hier Fehler macht riskiert eine Abmahnung!
13.02.2015, 10:31 Uhr | Datenschutzgrundverordnung

Stiefkind Datenschutzerklärung: Wer hier Fehler macht riskiert eine Abmahnung!

Viele Shopbetreiber gehen davon aus, dass die Verwendung von AGB und Widerrufsbelehrung ausreichen, um in Sachen Rechtstexte rechtssicher aufgestellt zu sein – und vergessen dabei das Stiefkind Datenschutzerklärung. Was verheerend sein kann – denn Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen sind meist als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren. Das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.02.2014, Az 3-10 O 86/12) hatte zuletzt entschieden, dass bei der Nutzung von anonymisierenden tracking tools piwik durch einen Webseitenbetreiber der Besucher zuvor auf deren Einsatz hingewiesen werden muss und weitere Feststellungen zur Verwendung von Datenschutzerklärungen getroffen.

Der sichere Handel mit Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
12.02.2015, 19:27 Uhr | Verkauf von Chemie / Farben und Lacken

Der sichere Handel mit Chemikalien nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Die „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz“ (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV) legt dem Inverkehrbringer bestimmter Chemikalien besondere Prüf- und Aufzeichnungspflichten auf. Zudem gibt es Besonderheiten beim Vertrieb über das Internet zu beachten. Leider ist die ChemVerbotsV alles andere als ein Ausbund an Übersichtlichkeit und Verständlichkeit. Die IT-Recht Kanzlei bringt mit dem nachfolgenden Beitrag ein wenig Licht ins Dunkel und stellt dar, welche Vertriebsbeschränkungen ein Online-Händler in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Chemikalien über das Internet zu beachten hat.

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