Grundpreisangabe einmal anders - LG Hamburg und LG München I zur Vorschrift des § 2 Abs. 1 PAngV
Sowohl das Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 511/10 und Az.: 312 O 282/10), als auch das Landgericht München I (AZ.: 4 HK O 8730/10) hatten sich in naher Vergangenheit zur Pflicht der Grundpreisangabe geäußert. Gegenstand der Verfahren war die Frage, ob auch Waren in Fertigpackungen der Grundpreisangabepflicht unterliegen, die nicht nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden (müssen).