Gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung wieder falsch? EuGH kippt möglicherweise Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf
Nachdem sich bereits die erste vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung als fehlerhaft und abmahnfähig erwiesen hat, droht dieses Schicksal auch der neuen Widerrufsbelehrung zu widerfahren. Der EuGH steht kurz davor, die nach deutschem Recht geltende Nutzungsersatzpflicht beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts zu kippen.