Achtung: Abmahnen will gelernt sein
Die Abmahnung ist ein populäres Mittel, um einen Mitbewerber hinsichtlich seiner Verkaufstätigkeit in die Schranken zu weisen. Dabei werden an die Abmahnung einige inhaltliche Anforderungen gestellt, die im Falle einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung von Relevanz sein können. So hat das OLG Hamburg entschieden, dass etwa das Bestehen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses in nachvollziehbarer Weise in der Abmahnung behauptet werden muss, um einer Kostenbelastung in einem evtl. nachfolgenden Prozess zu entgehen.