Abmahngefahr für Händler bei Kostenpflichtigkeit bestimmter Zahlungsmittel
Händler müssen für die Abwicklung von Kundenzahlungen in der Regel Gebühren an die Anbieter der Zahlungsmittel entrichten. Nicht für alle angebotenen Zahlungsmittel können die Kosten aber auf Verbraucher abgewälzt werden. Zumindest ein gängiges Zahlungsmittel muss Verbrauchern für die Bezahlung kostenlos zur Verfügung stehen. Was darunter zu verstehen ist, steht nicht im Gesetz. Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich und schiebt Versuchen von Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, einen Riegel vor – wie jüngst auch der BGH. Wir beleuchten das Abmahnrisiko für Händler.