Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?
Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der [Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung |http://bundesrecht.juris.de/envkv/BJNR261600997.html] (EnVKV) zu [kennzeichnen|abmahnung-pflichtangaben-weisse-ware.html] . Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?