Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche kann zum Entzug der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen
In einem kürzlich den Beteiligten zugestellten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides abgelehnt, mit dem das Regierungspräsidium Gießen einem Gießener Gewerbetreibenden wegen Unzuverlässigkeit die Ausübung seines Gewerbes untersagt hatte. Das Regierungspräsidium Gießen wirft dem Gewerbetreibenden, der Tabakwaren vertreibt, vor, nachhaltig Vorschriften des Jugendschutzrechts dadurch missachtet zu haben, dass er zum wiederholten Male nachweislich Zigaretten an Jugendliche verkauft und deswegen auch schon mehrere Bußgeldbescheide erhalten habe.