OVG Münster: Die E-Zigarette ist kein Arzneimittel
Das OVG Münster hat kürzlich in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mithilfe von E-Zigaretten verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind; dementsprechend seien die E-Zigaretten selbst keine Medizinprodukte.