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Neue WEEE-Richtlinie 2012: noch immer nicht ins deutsche Recht umgesetzt
20.02.2014, 19:48 Uhr | Elektrogesetz

Neue WEEE-Richtlinie 2012: noch immer nicht ins deutsche Recht umgesetzt

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet.

Ab dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten
19.02.2014, 17:46 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Formale Anforderungen an die Erfüllung der neuen Informationspflichten

Nach Art. 246a § 4 Abs. 1 EGBGB n. F. muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen nach den §§ 1 bis 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen (Art. 246a § 4 Abs. 3 EGBGB n. F.).

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
18.02.2014, 08:41 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel

Nach dem neuen § 312j Abs. 1 BGB hat der Unternehmer künftig auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zusätzlich spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte
14.02.2014, 14:46 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte

In diesem Beitrag geht es um die Information über die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte sowie Informationen über Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, die nach Art. 246a § 1 Nr. 14 bzw. Nr. 15 EGBGB n. F. für den Unternehmer verpflichtend sein wird.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen
13.02.2014, 19:10 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen bei Dauerschuldverhältnissen

Künftig muss der Unternehmer bei Angeboten, die auf die Begründung von Dauerschuldverhältnissen gerichtet sind (z. B. Abonnement-Verträge) informieren über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge, vgl. Art 246a § 1 Nr. 11 EGBGB n.F.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien
12.02.2014, 12:51 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien

Der Unternehmer ist künftig verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien zu informieren, Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB n. F. Insoweit stellt sich insbesondere die Frage, wie weit die Informationspflicht bezüglich evtl. bestehender Garantien reicht.

Ab dem 13.06.2014: Werden ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig sein?
12.02.2014, 10:39 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014: Werden ungefähre Lieferzeitangaben noch zulässig sein?

Derzeit liest man in einigen Beiträgen zu dieser Thematik, dass ungefähre Angaben zur Lieferzeit (z. B.: „Lieferzeit ca. 3 – 5 Tage“), wie sie schon heute vielfach in Online-Shops zu finden sind, auch nach der neuen Rechtslage zulässig sein sollen. Dieser Auffassung können wir uns unter Berücksichtigung von Wortlaut und Sinn und Zweck der Vorschrift des Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB n. F. jedoch nicht anschließen. Vielmehr

OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar
12.02.2014, 08:50 Uhr | E-Commerce / Wettbewerb

OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar

Das OLG Hamm (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13) hatte in einer aktuellen Entscheidung unter anderem die Frage zu beurteilen gehabt, ob die falsche Beschriftung eines Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") in einem Online-Shop kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Des Weiteren hatte das Gericht darüber zu befinden, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn im Rahmen der Belehrung über den Fristbeginn einer Rückgabebelehrung anstatt auf die neue Regelung des § 312g BGB auf die veraltete Vorschrift des §312e BGB verwiesen wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht
11.02.2014, 06:51 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Künftig muss der Unternehmer über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren.

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin
10.02.2014, 14:12 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Pflicht zur Information über den Liefertermin

Künftig muss der Unternehmer informieren über den Termin, bis zu dem er die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich
07.02.2014, 10:42 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich

In der Praxis werden dem Verbraucher bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel häufig zusätzliche Kosten berechnet. Nicht immer wälzt der Unternehmer dabei nur die ihm selbst durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehenden Kosten auf den Verbraucher ab. Oft werden dem Verbraucher dabei zusätzliche, über die dem Unternehmer selbst entstehenden Kosten hinausgehende Beträge berechnet, nicht zuletzt auch deshalb, um damit andere, für den Unternehmer weniger kostenintensive oder Risiko behaftete Zahlungsmittel attraktiver zu machen.

Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr
06.02.2014, 14:50 Uhr | EU-Verbraucherrechterichtlinie

Ab dem 13.06.2014: Keine Zahlungspflicht bei voreingestellten Nebenleistungen mehr

Ein häufiges Ärgernis stellen für den Verbraucher voreingestellte Nebenleistungen dar, die aus Sicht des Unternehmers die Hauptleistung „abrunden“ sollen, etwa beim Kauf eines Handys eine kostenpflichtige Sachversicherung für das Handy. Schaut der Verbraucher nicht genau hin, wird auch dieses „Extra“ Vertragsbestandteil und verursacht weitere Kosten. Entsprechend gesetzte „Häkchen“ im Bestellvorgang werden gerne übersehen.

E-Commerce und Verbraucherschutzrecht in Kanada
06.02.2014, 07:05 Uhr | Internationaler Verkauf

E-Commerce und Verbraucherschutzrecht in Kanada

In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.

Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an
28.01.2014, 07:36 Uhr | Schweden E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in schwedischer Sprache für den Onlinehandel in Schweden an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Schweden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in schwedischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Stärkung des inländischen Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Verbrauchern
24.01.2014, 07:22 Uhr | Internationaler Verkauf

Stärkung des inländischen Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Verbrauchern

Nach EU-Recht dürfen Verbraucher Unternehmer aus dem EU-Ausland vor den Gerichten des eigenen Wohnsitzmitgliedstaats verklagen, wenn sie bei Vertragsstreitigkeiten gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Wann dies der Fall ist, war lange umstritten. Nun hat der EuGH mit einem Urteil für mehr Klarheit gesorgt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über das Urteil und dessen Konsequenzen.

Onlinehandel in Tschechien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Tschechien an
21.01.2014, 15:56 Uhr | Tschechien E-Commerce (AGB)

Onlinehandel in Tschechien: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Tschechien an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in tschechischer Sprache für den Onlinehandel in Tschechien an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Tschechien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in tschechischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Downloads von Software, Musik, Videos und Apps im Internet – Widerrufsrecht kommt im Juni 2014
21.01.2014, 14:19 Uhr | Widerrufsbelehrung 2014

Downloads von Software, Musik, Videos und Apps im Internet – Widerrufsrecht kommt im Juni 2014

Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von Software, Apps, Videos, Musik und weiteren digitalen Inhalten im Internet, wenn das Produkt als Download oder Stream bereitgestellt wird – also nicht auf einem körperlichen Datenträger wie einer DVD geliefert wird. Ab Juni 2014 steht Verbrauchern jedoch auch in diesen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Allerdings können Online-Händler das Widerrufsrecht durch bestimmte, gesetzlich vorgegebene Maßnahmen ausschließen. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Änderungen, die im Juni 2014 in Kraft treten werden.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?
18.01.2014, 07:52 Uhr | Verkauf von Batterien

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien im Online-Handel – Darstellung in AGB ausreichend?

Vertreiber von Batterien müssen Ihre Kunden auf die Möglichkeiten zur Entsorgung von Altbatterien hinweisen und dabei einige gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei vielen Online-Händlern findet man einen entsprechenden Hinweis lediglich in den AGB, die auf der Webseite des Händlers hinterlegt sind. Doch genügt eine solche Darstellung den gesetzlichen Anforderungen?

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien
17.01.2014, 17:02 Uhr | Belgien E-Commerce (AGB)

Rechtliche Fragen des Onlinehandels in Belgien

Auf den ersten Blick scheint Belgien kein attraktiver Markt für deutsche Onlinehändler zu sein. Belgien ist ein kleines Land mit etwa 10 Millionen Einwohnern und schwierig abzudecken auf Grund des Sprachenstreits, der zu einer umständlichen und kostspieligen Doppelsprachigkeit (französisch, flämisch, Deutsch wird nur von einer sehr kleinen Minderheit an der Grenze zu Deutschland gesprochen) führt. Belgien hinkt im E-Commerce den Nachbarländern mit einem Anteil von nur 3% des Onlinehandels am Gesamthandelsumsatz hinterher. Aber dieser erste Blick täuscht.

Ein Verbraucher widerruft und behauptet nun gegenüber dem Online-Händler, dass er 3 Jahre lang Zeit habe, ihm die bestellte Ware zurückzuschicken. Zu Recht?
17.01.2014, 14:44 Uhr | Widerrufsbelehrung

Ein Verbraucher widerruft und behauptet nun gegenüber dem Online-Händler, dass er 3 Jahre lang Zeit habe, ihm die bestellte Ware zurückzuschicken. Zu Recht?

Grundsätzlich steht jedem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht zu, das er ohne Begründung per Widerrufserklärung in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Online-Händler ausüben kann. Der Verbraucher muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen, vorausgesetzt, er wurde bei Vertragsschluss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Erfolgt eine Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß, gilt das Widerrufsrecht des Verbrauchers für unbefristete Zeit.

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