IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern vergünstigten Update-Service zu 39 Euro / Monat an

05.04.2011, 12:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern vergünstigten Update-Service zu 39 Euro / Monat an

Die IT-Recht Kanzlei bietet Existenzgründern und Kleinunternehmern für ihren gewerblichen Internetauftritt ab sofort vergünstigte Einstiegskonditionen für den Update-Service an. Hierdurch soll auch Unternehmern, die mit ihrer gewerblichen Online-Präsenz (noch) keine größeren Umsätze erwirtschaften die Möglichkeit einer optimalen dauerhaften rechtlichen Betreuung zu besonders günstigen Konditionen gegeben werden.

Gehen Sie kein unnötiges rechtliches Risiko ein sondern vertrauen Sie auf die Leistungen eines kompetenten Partners:

Die IT-Recht Kanzlei gehört in Deutschland zu den führenden Kanzleien bei der rechtlichen Beratung gewerblicher Betreiber von Online-Präsenzen. Als optionale Erweiterung zu den bewährten Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei für den gewerblichen Online-Handel bietet diese ihren Mandanten im Rahmen des Update-Service auch die Möglichkeit einer dauerhaften rechtlichen Betreuung im Bezug auf bestimmte Online-Präsenzen an. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen und zum Update-Service der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Banner Premium Paket

Sie sind Existenzgründer oder Kleinunternehmer? Auch für Sie bietet die IT-Recht Kanzlei den passenden Schutz:

Unternehmer, die neu in den Online-Handel einsteigen (Existenzgründer) und daher regelmäßig noch keine größeren Umsätze erwirtschaften, auf eine individuelle rechtliche Betreuung im Hinblick auf ihre Internetpräsenz aber nicht verzichten möchten, können den Update-Service der IT-Recht Kanzlei jetzt zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch nehmen. Sofern Sie Ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service noch nicht länger als drei Monate betreiben, zahlen Sie ab sofort für das erste Jahr nur noch ein monatliches Honorar von 39,- Euro zzgl. MwSt. pro geschützter Internetpräsenz für den Update-Service.

Gleiches gilt ab sofort für Unternehmer, die ihr Online-Business bei Beginn des Update-Service zwar schon länger als drei Monate betreiben, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500,- Euro aber nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000,- Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer).

Sie sind am Update-Service der IT-Recht Kanzlei interessiert oder haben noch weitere Fragen hierzu?

Gerne können Sie uns deshalb persönlich kontaktieren. Auf Wunsch erhalten Sie auch gerne ein persönliches Angebot von uns.

Bildquelle:
© Franz Pfluegl - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 11.04.2011, 12:19 Uhr
Rechtssystem
Unser Rechtssystem hat sicherlich Tücken, dennoch ist es grundsätzlich beherrschbar. Genaugenommen sind deutsche Unternehmer gesetzlich sogar relativ gut aufgestellt, und auch vor Abmahnungen kann man sich schützen: Entweder mit einer eigenen Rechtsabteilung (die übrigens sehr viel Geld kostet), oder über entsprechende Beraterverträge. Zu den Kosten ist zu sagen: 39 Euro sind für Existenzgründer viel Geld, aber im Zweifel eine sinnvolle Investition. Rechenbeispiel: Die Kosten für nur eine (berechtigte) Abmahnung nähern sich schnell den 1.000 Euro - der Schutz vor vielen Abmahnungen kostet hier im laufenden Geschäftsjahr weniger als 500 Euro. Es mag jeder Existenzgründer für sich selbst entscheiden, was riskanter ist - die Frage nach dem Sinn oder Unsinn solcher Verträge ähnelt jedoch stark der Frage, ob eine Berufshaftpflichtversicherung Sinn macht.
L
Lindner, Rainer 08.04.2011, 10:12 Uhr
Zweifelhaftes Rechtssystem
Hier stellt sich mir einmal die Frage, ob Sie wissen, wieviel Geld monatlich 39,00 Euro für einen Starter oder Kleinunternehmer trotzdem noch sind. Außerdem frage ich mich, wem ein solch kompliziertes Rechtssystem eigentlich nützt, in dem man scheinbar nur durch den Abschluß solcher Beraterverträge geschützt ist. Große Unternehmen haben Ihre Rechtsabteilungen, kleine müssen sehen wo sie bleiben.

weitere News

IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Shop Apotheke (Marktplatz) an
(20.03.2024, 14:28 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für Shop Apotheke (Marktplatz) an
Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Zusatzvereinbarung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
(07.03.2024, 07:36 Uhr)
Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Zusatzvereinbarung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Facebook Pixel wird Meta Pixel: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
(01.03.2024, 07:36 Uhr)
Facebook Pixel wird Meta Pixel: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
OTTO und Kasuwa: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
(29.02.2024, 07:41 Uhr)
OTTO und Kasuwa: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen
Ab sofort: Rechtstexte-Schnittstelle für webador-Shops verfügbar
(26.02.2024, 12:07 Uhr)
Ab sofort: Rechtstexte-Schnittstelle für webador-Shops verfügbar
App-Mahnradar: Der schnelle Infodienst für Abmahnungen!
(07.02.2024, 08:49 Uhr)
App-Mahnradar: Der schnelle Infodienst für Abmahnungen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei