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Facebook Ireland wird zu Meta Platforms Ireland: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen

05.01.2022, 11:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Facebook Ireland wird zu Meta Platforms Ireland: Aktualisierung der Datenschutzerklärungen

Bereits im letzten Jahr gab der amerikanische Facebook-Konzern die Änderung des Unternehmensnamen zu „Meta“ bekannt. Im ersten Zug firmierte zunächst die amerikanische „Facebook Inc.“ zu „Meta Platforms Inc.“ um, während die EU-Tochter weiterhin „Facebook Ireland Ltd.“ hieß. Zum 04.01.2022 hat nun auch die für die EU verantwortliche Facebook-Gesellschaft ihren Namen zu „Meta“ geändert. Weil dies Auswirkungen auf Facebook- und Instagram-bezogene Datenschutzklauseln hat, haben wir alle betroffenen Datenschutzerklärungen aktualisiert.

Zum 04.01.2022 hat die Facebook Ireland Ltd. als Betreibergesellschaft von Facebook und Instagram mit den jeweilig damit verbundenen Diensten in Europa ihren Namen zu „Meta Platforms Ireland Ltd.“ geändert.

Damit setzt der ehemalige Facebook-Konzern die Umbenennung zu „Meta“ nun auch in Europa um.

Auswirkungen hat diese Umfirmierung auf die Inhalte von Klauseln betreffend Facebook und Instagram in den Datenschutzerklärungen.

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I. Was wurde aktualisiert?

Jüngst haben wir daher einerseits

aktualisiert.

Andererseits haben wir auch die Datenschutzerklärungen für Homepages ohne Bestellfunktion und für Online-Shops in allen angebotenen Sprachen insoweit aktualisiert, als Facebook- oder Instagram-Dienste betroffen sind.

Konkret wurden hier Klauseln zu folgenden Diensten geupdated:

  • WhatsApp Business
  • Facebook Connect (Single-Sign-On-Verfahren)
  • Social Plugins von Facebook und Instagram
  • Facebook Pixel

II. Was muss ich als betroffener Mandant nun tun?

Mandanten, welche für betroffene Datenschutzerklärungen eine Schnittstelle eingerichtet haben oder unsere Hosting-Links nutzen, müssen nichts weiter tun. Die Aktualisierungen werden automatisch auf den Zielpräsenzen eingespielt.

Mandanten, welche betroffene Datenschutzerklärungen händisch übertragen haben und Facebook- bzw. Instagram-bezogene Dienste verwenden, werden gebeten, ihre Datenschutzerklärungen gegen die jeweilige aktuelle Fassung aus dem Mandantenportal auszutauschen.


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