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Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen

24.10.2009, 15:23 Uhr | Lesezeit: 1 min
Hinweis "(haftungsbeschränkt)": Darf bei Impressum einer Unternehmergesellschaft nicht fehlen

Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht" veröffentlicht.

Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 08.09.2009 entschieden (Az. I-17 O 107/09), dass es wettbewerbswidrig sei, wenn eine Unternehmergesellschaft in ihrem Impressum den Hinweis "(haftungsbeschränkt)" nicht anbringt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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