IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts

07.12.2009, 16:18 Uhr | Lesezeit: 1 min
Unlautere Werbung: eines Rechtsanwalts

Das Landgericht Dresden untersagte kürzlich einem Rechtsanwalt im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss, Az. 42 HK O 345/09) damit zu werben, dass er die Zulassung für sämtliche Landgerichte und Oberlandesgerichte besäße. Auch dürfe er nicht mit dem Hinweis "XXX Rechtsanwälte" werben, ohne auf dem Briefkopf mindestens einen weiteren Anwalt zu benennen.

Der Streitwert wurde auf 6.000 EUR festgesetzt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

D
Die Rechtsawäldin 11.12.2009, 10:42 Uhr
Nur Druck außerhalb der Region
Dann dürfte das Gleiche wohl anlaog für "& Kolegen" gelten.

Googeln Sie doch einfach mal ;-).
Glauben Sie wirklich, dass man sich da im "Nahbereich" gegenseitig zur Ordnung ruft(zwei Krähen, die einander ...)?
Zumal wenn der eine falsch "ein Name" "und Rechtsanwälte" oder "ein Name""&Kollegen" im (Brief-)Kopf hat und unzulässig auf dicke Hose ("Großkanzlei") macht, und die andere mit "zugelassen an sämtlichen" ... dicke Backen (knapp unter "weltweit tätig") macht..
Wo kein Kläger von außerhalb, da auch keinRichter - undkeine Wettbewerbsordnung.

weitere News

LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar
(19.08.2011, 11:14 Uhr)
LG Dortmund: Fehlende Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Impressum eines Anwalts sind abmahnbar
LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar
(08.03.2010, 08:13 Uhr)
LG Dresden: Irreführende Angaben im Briefkopf eines Rechtsanwalts sind abmahnbar
RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor
(07.01.2010, 08:33 Uhr)
RAK Berlin und RAK Köln: Gehen mit Erfolg gegen neues DEKRA-Zertifikat vor
„Erster Fachanwalt  für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
(29.06.2009, 10:29 Uhr)
„Erster Fachanwalt für Erbrecht in…“ - eine irreführende Werbeaussage i.S.v. § 5 I UWG
LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“
(13.02.2009, 16:17 Uhr)
LG Köln: Untersagt Werbung für „Anwaltszertifizierung“
LG Frankenthal: Untersagt Rechtsanwalt irreführende Werbung
(17.06.2008, 08:34 Uhr)
LG Frankenthal: Untersagt Rechtsanwalt irreführende Werbung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei