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Umfrage der IT-Recht Kanzlei zeigt: DSGVO-Umsetzung verunsichert Online-Händler

14.01.2019, 14:08 Uhr | Lesezeit: 4 min
Umfrage der IT-Recht Kanzlei zeigt: DSGVO-Umsetzung verunsichert Online-Händler

Die Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 war für den Online-Handel eines der großen Themen des letzten Jahres. Die Neuregelung brachte von der Website-Gestaltung über die Datenspeicherung bis zur Kundenkommunikation viele Veränderungen mit sich. Wie sieht es nun, gut 7 Monate nach der Einführung, mit der Umsetzung der DSGVO aus? Wie kommen die Händler mit den neuen Bestimmungen zurecht? Um mehr darüber zu erfahren, hat die IT-Recht-Kanzlei im November 2018 im Internet knapp 500 Online-Händler zu ihren Erfahrungen befragt. Das Ergebnis: Bei der DSGVO-Umsetzung gibt es Licht und Schatten.

Erfreulich ist, dass 88,3 Prozent der befragten Händler die Bestimmungen der DSGVO bereits umgesetzt haben. Doch es besteht weiter ein großes Maß an Unsicherheit, vor allem bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Kundenkommunikation: 55,8 Prozent der Händler geben an, dass sie nicht genau wissen, wie sie den Newsletter-Versand und weitere Formen der Kommunikation mit ihren Kunden künftig gestalten sollen.

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Keine erneute Newsletter-Einwilligung nötig

Die Unsicherheit bei der DSGVO-Umsetzung zeigt sich unter anderem an der erneuten Einwilligung, um die viele Händler ihre Newsletter-Bezieher gebeten haben. 26,2 Prozent der Befragten haben sich um ein solches erneutes Opt-in bemüht – obwohl das gar nicht nötig gewesen wäre: „Wer bereits vor Geltung der DSGVO für den Newsletterversand eine ausreichende Einwilligung vom Empfänger eingeholt hatte, für den bestand keine Notwendigkeit, sich eine erneute Einwilligung einzuholen“, erklärt Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht-Kanzlei. „Die DSGVO änderte die Regelungen für den Newsletterversand nicht. Eine wirksame, noch nach BDSG und TMG eingeholte Bestandseinwilligung in Email-Werbung gilt auch unter Geltung der DSGVO über den 25. Mai 2018 hinaus fort“.

Händler, die ihre Kunden dennoch um eine erneute Einwilligung gebeten haben, sehen sich nun mit massiven Folgen konfrontiert: bei drei Vierteln (75,3%) haben sich die Newsletter-Verteiler seitdem verkleinert, bei einem Drittel (34,8%) sogar um mehr als die Hälfte. Für die Shopbetreiber hat das handfeste Folgen: 25,8 Prozent geben an, dass die DSGVO-Umsetzung für sie zu Umsatzeinbußen geführt hat.

Zwei Drittel befürchten Abmahnungen

Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass bei den Online-Händlern weiterhin große Unsicherheit besteht, wie mit den Bestimmungen der DSGVO umzugehen ist. „Ich habe deshalb mein Facebook deaktiviert und versende keine Newsletter mehr“, erklärt einer der Umfrageteilnehmer. „Es besteht eine generelle Unsicherheit, ob man an alle Anforderungen gedacht hat und alles rechtsicher umgesetzt ist“, berichtet ein anderer Online-Händler. „Darf ich meine Kunden nach einem Kauf um eine Bewertung bitten? Wie sieht es mit dem Angebot von transaktionsbezogenen Gutscheinen oder der Kundekommunikation per WhatApp aus?“ Die Unsicherheit bei diesen und anderen Fragen führt dazu, dass die Angst vor Abmahnungen steigt: Fast zwei Drittel (65,5%) der befragten Händler befürchten, durch Fehler bei der DSGVO-Umsetzung Opfer einer Abmahnung zu werden.

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Rechtsanwalt Max-Lion Keller erklärt dazu:

„Die befürchtete große Abmahnwelle ist nach der Geltung der DSGVO ausgeblieben. Dennoch gab es bereits kurz nach dem 25. Mai 2018 erste kleinere Abmahnserien. Auch aktuell werden der IT-Recht Kanzlei regelmäßig solche Abmahnschreiben vorgelegt. Für Händler und Seitenbetreiber sind die komplexen Vorgaben der DSGVO in Eigenregie kaum beherrschbar. Die größte Angriffsfläche für Abmahner stellen dabei natürlich die Webauftritte dar. Wer dort zum Beispiel keine oder eine veraltete, nicht DSGVO-konforme Datenschutzerklärung vorhält, begibt sich in Abmahngefahr. Dabei können Onlinehändler und Webseitenbetreiber hier bereits ab 5,90 Euro monatlich auf das Know-How der IT-Recht Kanzlei zurückgreifen und eine professionelle Datenschutzerklärung erhalten, die laufend auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung gehalten wird. Bereits über 25.000 Unternehmen vertrauen dem professionellen Abmahnschutz der IT-Recht Kanzlei.“

Über die Studie

Für die Studie „DSGVO verunsichert Online-Händler“ wurden von der IT-Recht-Kanzlei im November 2018 knapp 500 Shopbetreiber in einer Online-Umfrage befragt.

Über die IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei mit Sitz in München ist eine mittelständische Anwaltssozietät, die sich auf die rechtliche Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen im Bereich des E-Commerce spezialisiert hat. Derzeit betreut die IT-Recht Kanzlei weit über 25.000 Unternehmer dauerhaft im Bereich des E-Commerce. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung und Pflege von Rechtexten für verschiedene Vertriebskanäle im Online-Handel wie etwa eigene Online-Shops, Amazon Marketplace oder eBay. Flankiert werden die Beratungsleistungen von einem Mediendienst zum Thema E-Commerce, den die IT-Recht Kanzlei über Ihre Website unter www.it-recht-kanzlei.de betreibt. Hierüber veröffentlicht die Kanzlei regelmäßig interessante News zu rechtlichen Entwicklungen im Bereich des E-Commerce und erreicht hiermit inzwischen eine beachtliche Leserzahl.


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