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IT-Recht Kanzlei: Rechtliche Besonderheiten beim Online-Verkauf von Tickets

16.12.2011, 08:46 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei: Rechtliche Besonderheiten beim Online-Verkauf von Tickets

Wer heutzutage Tickets für den Besuch von Konzert- oder Sportveranstaltungen kaufen möchte, nutzt hierfür immer öfter das Internet als Bezugsquelle. Entsprechend häufig werden Veranstaltungstickets schon heute über das Internet zum Verkauf angeboten. Doch auch der Verkauf von Tickets über das Internet wirft besondere rechtliche Probleme auf, die es durch die Verwendung entsprechend ausgefeilter Rechtstexte zu berücksichtigen gilt.

Insbesondere ist hier zwischen dem vertraglichen Verhältnis zwischen Ticket-Verkäufer und Kunde und dem vertraglichen Verhältnis zwischen Veranstalter und Kunde zu unterscheiden. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 30.07.2009 – Az.:4 U 69/09 – entschieden, dass es sich bei dem Kartenkauf im Internet um einen Rechtskauf handelt, der von Seiten des Verkäufers mit Lieferung der Tickets an den Käufer erfüllt ist. Die Durchführung der Veranstaltung ist dagegen Sache des Veranstalters. Nur dieser haftet dem Karteninhaber bei Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB keine Anwendung auf Verträge, die die Lieferung von Veranstaltungstickets zum Gegenstand haben, finden und ein gesetzliches Widerrufsrecht daher nicht besteht. Dennoch steht es dem Ticket-Verkäufer frei, mit dem Kunden in besonderen Fällen - etwa bei einem Ausfall der Veranstaltung, für die grundsätzlich allein der Veranstalter haftet – ein vertragliches Rücktrittsrecht zu vereinbaren, welches dann genauer auszugestalten ist.

Sie interessieren sich für AGB mit Kundeninformationen für den Online-Verkauf von Tickets? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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