IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

22.11.2010, 15:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
BGH: Tabakwerbeverbot gilt auch für Imagewerbung

Das Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben, gilt auch für Anzeigen, in denen sich ein Zigarettenhersteller unter Bezugnahme auf seine Produkte als verantwortungsbewusstes Unternehmen darstellt, ohne direkt für den Absatz seiner Produkte zu werben. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Beklagte ist ein Unternehmen, das verschiedene Tabakerzeugnisse in Deutschland vertreibt. Sie veröffentlichte im "Vorwärts" eine Anzeige mit der groß herausgestellten Überschrift "Unser wichtigstes Cigarettenpapier" und dem folgenden Text:

Bestellen Sie unseren Social Report. Immer noch gibt es Unternehmen, die unreflektiert Augenwischerei betreiben und die Dinge nicht so sehen wollen, wie sie sind. BAT stellt sich nicht nur den kritischen Fragen, sondern beweist Engagement mit vielfältigen Taten. Wie wir uns konkret mit der Problematik des Cigarettenkonsums auseinander setzen, können Sie jetzt im aktuellen Social Report nachlesen. Sie finden ihn auf unserer Homepage www. … oder Sie fordern eine kostenlose Printausgabe an unter Fax …

Unter diesem Text waren kleingedruckt die von der Beklagten in Deutschland vertriebenen Zigarettenmarken aufgeführt.

Der klagende Verbraucherverband beanstandete diese Anzeige als Verstoß gegen das gesetzliche Verbot, für Tabakerzeugnisse in der Presse zu werben. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat ihr stattgegeben.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Mit der Anzeige wird – so der BGH – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für seine Tabakerzeugnisse geworben. Die Beklagte stellt sich in der Anzeige als verantwortungsbewusstes Unternehmen dar, das sich engagiert durch vielfältige Taten mit der Problematik des Zigarettenkonsums auseinandersetzt. Die Leser der Anzeige werden eher die Produkte eines solchen Unternehmens kaufen als die eines Wettbewerbers, der sich über die Gefahren des Rauchens keine Gedanken macht. Jedenfalls durch die Nennung der Zigarettenmarken am Ende der Anzeige kann der Leser die angepriesenen Vorzüge auch konkret mit Produkten in Verbindung bringen, die er kaufen kann. Damit ist zumindest eine indirekte Werbewirkung gegeben, die für die Anwendbarkeit des Tabakwerbeverbots ausreicht.

Urteil vom 18. November 2010 - I ZR 137/09 - Unser wichtigstes Cigarettenpapier

Quelle: PM des BGH

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Helmut Niklas - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

T
Tom 01.12.2010, 17:24 Uhr
...aber offenbar nicht für´s Fernsehen
Leider ist in der letzten Zeit das Zigartettenrauchen wieder vermehrt "in" - zumindest gewinnt man den Eindruck, wenn man mal quer durch´s Programm zappt. Nicht nur in Satiresendungen sondern auch in Soaps und Krimis scheint der Griff zur Zigarette kein Problem mehr zu sein, weshalb auch immer. Aber wo kein Kläger...

weitere News

FAQ: Jugendschutzrechtliche Anforderungen an den Online-Verkauf von Alkoholika
(28.11.2023, 11:40 Uhr)
FAQ: Jugendschutzrechtliche Anforderungen an den Online-Verkauf von Alkoholika
Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet (Update)
(21.11.2023, 16:28 Uhr)
Leitfaden zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet (Update)
Wichtige Neuerungen beim Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe ab Dezember 2023
(07.11.2023, 14:44 Uhr)
Wichtige Neuerungen beim Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe ab Dezember 2023
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
(13.05.2022, 10:12 Uhr)
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
OLG Saarbrücken: Verweis auf Aktionsseite für E-Zigaretten verstößt gegen das Tabakwerbeverbot
(11.11.2021, 12:52 Uhr)
OLG Saarbrücken: Verweis auf Aktionsseite für E-Zigaretten verstößt gegen das Tabakwerbeverbot
OLG Frankfurt a.M.: Google-Ads-Anzeige für E-Zigarettenmarke verstößt nicht gegen Tabak-Werbeverbot
(11.05.2020, 15:58 Uhr)
OLG Frankfurt a.M.: Google-Ads-Anzeige für E-Zigarettenmarke verstößt nicht gegen Tabak-Werbeverbot
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei