Wie ein Urteil des LG Bielefeld vom 02.06.2006 (Az. 15 O 53/06) zeigt, kann es durchaus lohnenswert sein, sich von Massenabmahnern nicht alles bieten zu lassen bzw. auch einmal die Zähne zu zeigen. Der vorliegende Fall war aber auch tatsächlich außergewöhnlich: So konnte dem Abmahner nachgewiesen werden, dass dieser rund 100 Abmahnungen innerhalb weniger Tage verschickte - jeweils mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 756,09 Euro (1,3-Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer) verbunden.