VG München: Altersverifikationssysteme, die allein auf der Eingabe einer Personalausweisnummer basieren sind unzureichend
Das VG München hat mit Beschluss vom 31.01.2007 (Az. M 17 S 07.144) entschieden, dass es zur Begründung einer geschlossenen Benutzergruppe im Sinne von § 4 JMStV nicht ausreicht, wenn im Rahmen des verwendeten Alterverifikationssystems lediglich die Eingabe einer Personalausweisnummer verlangt wird.