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Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt

31.08.2011, 15:26 Uhr | Lesezeit: 1 min
Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.

Abgemahnt wurde etwa ein Unternehmen, welches Kinderboote über Amazon angeboten hat, ohne diese im Internet mit folgendem Warnhinweis zu versehen:

Achtung: Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.

Nur, der Abmahner hatte Folgendes übersehen: Gemäß § 23 der 2. GPSGV ist diese Verordnung nicht bei Spielzeug anzuwenden, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde...

Weitere rechtliche Hintergründe zur neuen Spielzeugkennzeichung finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Jet Sky - Fotolia.com

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