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Unternehmens-Soforthilfen in der Corona-Krise: Adressen und Formulare der Bundesländer

25.03.2020, 10:13 Uhr | Lesezeit: 3 min
Unternehmens-Soforthilfen in der Corona-Krise: Adressen und Formulare der Bundesländer

Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen in allen Bundesländern beantragbar Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen in allen Bundesländern beantragbar" veröffentlicht.

Die Corona-Pandemie bringt neben einschneidenden gesundheitlichen Folgen zunehmend auch erhebliche Probleme für die Wirtschaft mit sich. Während auf Bundesebene am 25.03.2020 über die Rettungsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige erst abgestimmt werden soll, haben diverse Bundesländer bereits Hilfspakete mit finanziellen Soforthilfen geschnürt. Ein Überblick.

Weitere Informationen zu Ansprüchen von Unternehmen auf staatliche Gelder zu aktuellen Krisenzeiten stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag bereit.

Der deutsche Bundestag arbeitet derzeit (Stand: 25.03.2020) mit Hochdruck an der schnellen Verabschiedung eines Maßnahmenpaketes, um Unternehmen und Selbstständige mit finanziellen Mitteln in den aktuellen wirtschaftlichen Krisenzeiten zu unterstützen.

Unabhängig davon haben einzelne Bundesländer, derzeit 8 von 16, bereits konkrete Schutzschirme aufgestellt und bieten Unternehmen ab sofort Hilfen an, die vor allem in Form von finanziellen Sofortzahlungen (=Soforthilfen) verfügbar gemacht werden.

Bei derartigen Soforthilfen handelt es sich um einmalige staatliche Subventionen, die in das Unternehmen investiert werden sollen und nicht zurückgezahlt werden müssen. Es handelt sich demnach nicht um Darlehen. Die Soforthilfen sind betragsmäßig gestaffelt, die Höhe der Auszahlbeträge richtet sich nach der Beschäftigtenzahl im Unternehmen.

Nach aktuellem Stand werden die Fördermaßnahmen der Länder mit denjenigen des Bundes kombinierbar sein. Zur schnelleren Bearbeitung wird von offizieller Seite aber empfohlen, zunächst die Hilfen des zuständigen Bundeslandes in Anspruch zu nehmen.

Nachfolgend stellen wir eine Übersicht der Soforthilfemaßnahmen der einzelnen Bundesländer (soweit bereits zugänglich) mit Links auf die entsprechenden Informationsseiten der Ministerien bereit. Auf diesen Seiten können Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren eingesehen sowie notwendige Formulare heruntergeladen werden.

  • Baden-Württemberg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
  • Bayern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Berlin: für Solo-Selbstständige und Unternehmen gestaffelte Zuschüsse bis zu 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Brandenburg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
  • Bremen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro) – Informationen hier
  • Mecklenburg-Vorpommern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 40.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Nordrhein-Westfalen: für Solo-Selbstständige und Unternehmer zwischen 9.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Rheinland-Pfalz: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße (Verweis auf Soforthilfe des Bundes) - Informationen hier
  • Sachsen: zinslose Darlehen von 5.000 - 50.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen - Informationen hier
  • Sachsen-Anhalt: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Schleswig-Holstein: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Thüringen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

J
Jemand 28.03.2020, 08:11 Uhr
Unternehmens-Soforthilfen in der Corona-Krise
Hallo,
und was ist mit Rheinland-Pfalz? Danke MfG

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