IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Social Media - nicht ohne Spielregeln!

26.01.2011, 08:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Social Media - nicht ohne Spielregeln!

Ob Facebook, Twitter oder Xing: Social Media sind in aller Munde. Viele Unternehmen haben bereits die Medien des Web 2.0 als neue Kommunikationskanäle und somit effektive Marketingsinstrumente erkannt. Social Media Kampagnen schießen wie Pilze aus dem Boden. Gleichzeitig bestehen hinsichtlich der Nutzung von Social Media durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter noch gravierende Unsicherheiten. Es existiert ein erheblicher Aufklärungsbedarf in rechtlicher Hinsicht.

Potentiale nutzen, Risiken minimieren!

Den Chancen, die eine Social Media Betätigung für Unternehmen bietet, stehen erhebliche Risiken gegenüber: Mitarbeiter stellen eigenständig Inhalte ins Internet. Dies führt zu einem permanenten Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und arbeitsvertraglicher Verschwiegenheitspflicht Eine unkontrollierte Veröffentlichung interner Informationen ist der Albtraum jedes Arbeitgebers.

Nicht selten drohen durch die Veröffentlichungen der Mitarbeiter auch Gesetzesverstöße, für die regelmäßig das Unternehmen haftet. Dies vor allem im Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts.

Ein negatives Auftreten der Mitarbeiter in sozialen Medien fällt auf das Unternehmen zurück und gefährdet dessen Ruf.

Wird die Nutzung sozialer Medien am Arbeitsplatz nicht reglementiert, droht eine ausufernde Privatnutzung der Dienste durch den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit.
Für den Arbeitgeber gilt es, das arbeitsrechtliche Instrumentarium zu nutzen, um diese Risiken durch Schaffung verbindlicher Regelungen zu minimieren und gleichzeitig seine Zielvorstellungen konkret umzusetzen.

Banner Unlimited Paket

Vorsorge ist gefragt

Wollen auch Sie für Ihr Unternehmen die Potentiale nutzen, die eine Social Media Betätigung bietet? Legen Sie dabei Wert auf Rechtssicherheit und Professionalität? Sind Sie sich der Risiken bewusst, die von der derartigen Kampagnen ausgehen und wollen diese minimieren?

Sorgen Sie vor! Schaffen Sie durch eine betriebliche Social Media Richtlinie verbindliche und klare Regelungen für Ihre Mitarbeiter. Schöpfen Sie das Ihnen zur Verfügung stehende arbeitsrechtliche Instrumentarium umfassend aus und definieren Sie Ihre Zielvorstellungen - damit legen Sie den Grundstein für einen rechtssicheren und professionellen Social Media Auftritt.

Wir machen das!

Gerne erstellen wir eine für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Social Media Richtlinie oder prüfen bestehende Regelungen auf ihre Wirksamkeit hin. Dadurch werden die potentiellen Risiken kalkulierbar und kontrollierbar, so dass die Potientiale einer Nutzung sozialer Medien diese bei Weitem überwiegen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sorgen für den sicheren Umgang Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter mit dem Web 2.0.

Wir übernehmen das Rechtliche - damit Sie sich auf Gestaltung und Inhalte Ihrer Social Media Kampagne konzentrieren können.

Weitere Informationen

In der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Social Media informieren wir Sie umfassend über Chancen und Risiken sowie Regelungsmöglichkeiten im Rahmen eines Social Media Engagements.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© rare - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OnlyFans: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
(08.04.2024, 14:33 Uhr)
OnlyFans: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
Anleitung für Händler: Meta Pixel nach DSGVO und Cookie-Richtlinie rechtskonform nutzen
(04.03.2024, 09:22 Uhr)
Anleitung für Händler: Meta Pixel nach DSGVO und Cookie-Richtlinie rechtskonform nutzen
TikTok plant Ausrollung einer Shopfunktion in vielen Ländern
(04.01.2024, 15:30 Uhr)
TikTok plant Ausrollung einer Shopfunktion in vielen Ländern
Threads: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
(21.12.2023, 09:55 Uhr)
Threads: Impressum und Datenschutzerklärung rechtssicher einbinden
OLG Hamm: Werbenachrichten über Internetportale und Social-Media-Dienste bedürfen der Einwilligung
(14.09.2023, 14:06 Uhr)
OLG Hamm: Werbenachrichten über Internetportale und Social-Media-Dienste bedürfen der Einwilligung
OLG Dresden: Dauerhafte Social-Media-Sperre erst nach Abmahnung
(20.07.2022, 16:08 Uhr)
OLG Dresden: Dauerhafte Social-Media-Sperre erst nach Abmahnung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei