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Shopsystem JTL erfolgreich von IT-Recht Kanzlei geprüft

16.12.2020, 12:53 Uhr | Lesezeit: 2 min
Shopsystem JTL erfolgreich von IT-Recht Kanzlei geprüft

Im Rahmen ihres Programms „Geprüftes Shopsystem“ hat die IT-Recht Kanzlei das Shopsystem JTL des Herstellers JTL-Software-GmbH kürzlich erfolgreich einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Die ERP-Software von JTL unterstützt Online-Händler bei der Organisation des Online-Handels in allen relevanten Geschäftsfeldern: Einkauf, Artikel- und Angebotspflege, Verkauf und Multi-Channel-Vertrieb, Bestellabwicklung und Zahlungen sowie Lager- und Versandorganisation. Ferner stellt der Hersteller im Rahmen seiner Shop-Software ein Warenwirtschaftssystem für Online-Händler bereit.

Hintergrund

Der Verkauf von Waren oder digitalen Inhalten über Online-Shops ist in Deutschland durch zahlreiche Informationspflichten reglementiert. Viele Online-Händler sind hiermit überfordert und benötigen daher Unterstützung bei der Umsetzung ihrer rechtlichen Pflichten. Umso wichtiger ist es, dass dem Händler die Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten durch die von ihm verwendete Shop-Software nicht noch unnötig erschwert wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das verwendete Shopsystem die Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Informationspflichten bereits in seiner technischen Grundausstattung ermöglicht. Hierfür hat die IT-Recht Kanzlei das Programm „Geprüftes Shopsystem“ ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang soll dem Hersteller des Shopsystems ein Überblick über die wichtigsten Informationspflichten im Online-Handel verschafft werden, damit dieser seine Shop-Software schon bei der Entwicklung besser auf die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen kann. Zugleich wird das Shopsystem durch die IT-Recht Kanzlei im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen im elektronischen Geschäftsverkehr einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

Fazit

Im Rahmen des oben beschriebenen Programms konnte die rechtliche Prüfung des Shopsystems JTL durch die IT-Recht Kanzlei erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass betroffene Händler ihre jeweiligen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr rechtskonform umsetzen können. Hierzu gehören etwa die Möglichkeit zur Vorhaltung der erforderlichen Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGB sowie die Möglichkeit zur rechtskonformen Preisgestaltung. Ferner wurde der elektronische Bestellprozess bei JTL einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Hierdurch sind für die betroffenen Händler jedenfalls die rechtlichen Grundvoraussetzungen für ein rechtssicheres Anbieten von Waren bzw. digitalen Inhalten im Internet geschaffen. Allerdings müssen die betroffenen Händler ihre eigenen Informationspflichten auch noch entsprechend umsetzen. Hierbei kann ein rechtlich geprüftes Shopsystem wie JTL sehr hilfreich sein.

Sie sind ebenfalls Hersteller von Online-Shop-Software und haben Interesse an unserem Programm „Geprüftes Shopsystem“? Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail an info@it-recht-kanzlei.de weitere Informationen zukommen.

Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Service für JTL informieren.


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