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IDO-Verband: Schützt mich eine Mitgliedschaft vor Abmahnungen?

04.05.2020, 16:50 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Dr. Bea Brünen
IDO-Verband: Schützt mich eine Mitgliedschaft vor Abmahnungen?

Die Abmahnpraxis des Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz: IDO-Verband) ist unter Online-Händlern bekannt und berüchtigt. Viele Händler fragen sich, was sie tun können, um sich vor Abmahnungen durch den Verband zu schützen.

A. Was ist der IDO-Verband?

Laut eigenen Angaben verfügt der IDO-Verband über 2.600 Mitglieder. Für einen monatlichen Beitrag von 8 Euro können diese unter anderem den Rechtstext-Service nutzen, haben Anspruch auf eine rechtliche Ersteinschätzung bei Abmahnungen und können ihre Webshops rechtlich überprüfen lassen.

(Zweifelhafte) Berühmtheit hat der IDO-Verband insbesondere durch seinen Abmahn-Service erlangt. So hat der Verein für seine Mitglieder in der Vergangenheit tausende Abmahnungen ausgesprochen und zahlreiche Gerichtsentscheidungen erstritten. Angesichts der hohen Abmahngefahr, die von dem IDO-Verband ausgeht, fragen sich viele Händler daher, was sie tun können, um sich vor Abmahnungen durch den Verband zu schützen.

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B. LG Heilbronn attestiert IDO-Verband Rechtsmissbrauch

Das LG Heilbronn gibt in seinem Urteil vom 20.12.2019 (Az.: 21 O 38/19 KfH) eine eindeutige, aber moralisch zumindest fragwürdige Antwort darauf. In dem vom Gericht zu entscheidenden Streitfall hatte der IDO-Verband ein Unternehmen wegen verschiedener Wettbewerbsverstöße abgemahnt. Vor Gericht machte das beklagte Unternehmen geltend, dass der Verband seine eigenen Mitglieder nicht auf entsprechende rechtliche Verstöße kontrolliert. Dies begründe die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen des Verbands. Der IDO-Verband behauptete im Verfahren zwar, auch eigene Mitglieder wegen Rechtsverstöße zu kontrollieren und abzumahnen – den Beweis konnte der Verein jedoch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht führen. Das Gericht attestierte dem Verband aufgrund des selektiven Abmahnverhaltens eine rechtsmissbräuchliche Abmahnpraxis. Denn: Ein Verein, der von sich behauptet, für die Einhaltung von Gesetzen zu stehen, darf bei seinen eigenen Mitgliedern keinen anderen Maßstab anlegen.

C. Schutz durch eigene Mitgliedschaft?

Fakt ist daher: Als Mitglied des IDO-Verbandes hatte man – zumindest bislang – wenig zu befürchten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich IDO-Mitglieder entspannt zurücklehnen konnten. Denn: Neben Vereinen und Verbänden können auch Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Vor solchen schützt eine Mitgliedschaft beim IDO-Verband selbstverständlich nicht. Zudem sollten sich Händler bewusst sein, dass ihr monatlicher Mitgliedsbeitrag die fragwürdige Abmahnpraxis des Vereins unterstützt.

D. Fazit

Ein wirksamer Schutz vor Abmahnungen besteht letztlich nur dann, wenn Online-Händler ihre Webpräsenz rechtssicher gestalten. Daher sollte bei Händlern die Verwendung von Rechtstexten, die dem aktuellen Gesetz und der aktuellen Rechtsprechung entsprechen, ganz oben auf der Agenda stehen.

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