Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

BGH: Beeinträchtigung des „guten Rufs“ eines Originalprodukts durch ein Imitat

29.10.2010, 10:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
BGH: Beeinträchtigung des „guten Rufs“ eines Originalprodukts durch ein Imitat

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 15.04.2010, Az. I ZR 145/08), dass der gute Ruf eines Originalproduktes durch eine Nachahmung auch nach Ablauf des Patentschutzes noch in unangemessener Weise beeinträchtigt werden kann.

Sachverhalt

Die Klägerin ist seit 1982 Herstellerin einer Hüftgelenk-Endprothese, die eine bestimmte S-Form aufweist. Diese Form war Gegenstand eines Patents, dessen Schutz jedoch 2001 ausgelaufen ist. Weiterhin ist die Prothese im seitlichen Profil betrachtet mit einigen markanten Details ausgestattet.

Die Beklagte verkauft ebenfalls eine Hüftgelenk-Endprothese.

Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Hüftprothese der Beklagten eine unlautere Nachahmung ihres Produkts darstelle: Die nahezu identische Form begründe die Gefahr von Verwechslungen und die Beklagte nutze für deren minderwertigeres Produkt lediglich den guten Ruf des Originals aus. Die Klägerin möchte deshalb in erster Linie einen Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte durchsetzen.

Banner Unlimited Paket

Aus der Entscheidung des Gerichts

Der Bundesgerichtshof bejaht die verfolgten Ansprüche der Klägerin wegen Beeinträchtigung der Wertschätzung der Hüftprothese nach § 4 Nr. 9 lit. b UWG.

Zunächst stellt der BGH fest, dass nach § 4 Nr. 9 UWG 2004 der Vertrieb einer Nachahmung wettbewerbswidrig sein kann. Dies ist der Fall, wenn

  • das Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweist und
  • besondere Umstände hinzutreten, die seine Nachahmung unlauter schienen lassen.

Die Abgrenzung im Einzelfall erfolgt dabei laut BGH nach dem Grundsatz, je größer die wettbewerbliche Eigenart / der Grad der Übernahme, desto geringere Anforderungen gelten für die besonderen Umstände, und umgekehrt.

Doch was ist überhaupt „wettbewerbliche Eigenart“? Dazu führt der BGH aus:

„Ein Erzeugnis besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn dessen konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hin- zuweisen [...] Technisch notwendige Merkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können allerdings aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen.“

Im vorliegenden Fall wurde der Hüftgelenk-Endprothese eine „hohe wettbewerbliche Eigenart“ zuerkannt. Diese folge jedenfalls aus der kombinierten Betrachtung des Schafts im seitlichen Profil, des Kragens sowie der Form des Halses.

Sodann bejaht der BGH die unangemessene Beeinträchtigung der Klägerin aus § 4 Nr. 9 lit. b UWG durch das nachgemachte Produkt: Der gute Ruf des Produkts der Klägerin ist auf dessen Qualität zurückzuführen. Dieser Ruf wird durch eine nahezu identische Nachahmung unangemessen beeinträchtigt, wenn es nicht vergleichbaren Qualitätsmaßstäben entspricht.

Fazit

Es kann also eine unangemessene Beeinträchtigung vorliegen, wenn der „gute Ruf“ des Originalprodukts durch ein minderwertiges Imitat ausgenutzt wird.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Google Cache: Unterlassungserklärung und die Löschungspflicht!
(10.02.2023, 07:33 Uhr)
Google Cache: Unterlassungserklärung und die Löschungspflicht!
LG München: Schweizer Taschenmesser aus China?
(25.06.2021, 11:51 Uhr)
LG München: Schweizer Taschenmesser aus China?
Selbst die Wahrheit nur in engen Grenzen: Äußerungen über Mitbewerber
(06.08.2019, 12:06 Uhr)
Selbst die Wahrheit nur in engen Grenzen: Äußerungen über Mitbewerber
Verwaltungsgerichtshof München: Website-Betreiber können sich per Link verbotene Inhalte einer anderen Website aneignen
(03.04.2018, 15:42 Uhr)
Verwaltungsgerichtshof München: Website-Betreiber können sich per Link verbotene Inhalte einer anderen Website aneignen
Amazon: Doppelt angelegte Katalogseite ist wettbewerbswidrig
(07.06.2017, 14:10 Uhr)
Amazon: Doppelt angelegte Katalogseite ist wettbewerbswidrig
Finger weg! Nachahmung von Gestaltungselementen eines Restaurants wettbewerbswidrig
(29.11.2010, 09:42 Uhr)
Finger weg! Nachahmung von Gestaltungselementen eines Restaurants wettbewerbswidrig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei