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Frage des Tages - zu den Rücksendekosten (Widerrufsrecht)

30.01.2009, 18:08 Uhr | Lesezeit: 1 min
Frage des Tages - zu den Rücksendekosten (Widerrufsrecht)

Verbraucher macht gegenüber Online-Händler sein Widerrufsrecht geltend: Hat der Online-Händler nun in jedem Fall die Rücksendekosten zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt?

Nein, wenn der Verbraucher im Zeitpunkt des Widerrufs weder die Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises) noch eine Teilzahlung erbracht hat, dann können die Kosten der Rücksendung vertraglich dem Verbraucher auferlegt werden - das gilt auch für den Fall, dass der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt.

Wichtig: Es kommt hierbei auf die Vornahme der Leistungshandlung (die Erteilung des Überweisungsauftrags) an, nicht auf den Eintritt des Leistungserfolgs (Gutschrift auf Konto des Online-Händlers).

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