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DSGVO-konformes Retargeting als Umsatzboost im Weihnachtsgeschäft

03.12.2021, 17:20 Uhr | Lesezeit: 4 min
DSGVO-konformes Retargeting als Umsatzboost im Weihnachtsgeschäft

Die richtigen Marketingmaßnahmen machen für Händler im Weihnachtsgeschäft den entscheidenden Unterschied. “Dynamisches Retargeting” gehört zu den effektivsten Technologien, Kaufabbrecher zurück in den Online-Shop zu holen und Conversions zu erhöhen. Die releva GmbH hat mit dem releva.nz Plugin dafür eine DSGVO-konforme Lösung geschaffen, mit der sich Retargeting automatisieren lässt. Mandanten der IT-Recht-Kanzlei können das Plugin 90 Tage kostenfrei testen. Ein Anzeigen-Budget von 30 Euro gibt’s obendrauf.

Das Weihnachtsgeschäft 2021 ist bereits in vollem Gange. Spätestens seit Bekanntwerden der Lieferengpässe für Waren bzw. Komponenten aus Fernost ist der Drang bei vielen Konsumenten groß, das Weihnachts-Shopping anzugehen. Zunehmend findet das nicht mehr in deutschen Einkaufsstraßen, sondern im Internet statt.

Während gerade die Weihnachtszeit ein riesiges Potential für zusätzliche Absätze im Online-Handel bietet, müssen sich Online-Shop-Betreiber mit steigendem Wettbewerbsdruck auseinandersetzen. Viele Händler bereiten sich gezielt auf diese Zeit vor und bringen sich mit diversen Marketingmaßnahmen in Stellung.

Immer beliebter wird dabei das sogenannte “dynamische Retargeting”, bei dem Händler Besucher bzw. Kaufabbrecher zurückholen können, die den Webshop ohne Conversion verlassen haben. Dazu werden produktbezogene Werbebanner auf den Internetseiten angezeigt, auf denen sich die User bewegen. Wird diese innovative Werbetechnologie effizient eingesetzt, kehrt ein signifikanter Anteil der User auf den Online-Shop zurück und schließt den Kauf ab.

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DSGVO-konformer Einsatz von dynamischem Retargeting beachten

Viele Händler, die dynamisches Retargeting einsetzen, erzielen damit überdurchschnittliche Conversionrates bei geringem Werbebudgeteinsatz. Die Retargeting-Technologie ist ausgereift und es gibt eine Vielzahl von Werbe-Netzwerken, die ein gezieltes Ausspielen von passenden Werbebannern zulassen.

Ein kritischer Punkt für Shop-Betreiber ist jedoch der DSGVO-konforme Einsatz von Retargeting-Lösungen. Damit dem Shopbesucher personalisierte Werbung ausgespielt werden kann, muss dieser erfasst und klassifiziert werden. Beispielsweise ist es für die Erstellung und Ausspielung von produktbezogenen Bannern wichtig zu wissen, welche Produkte sich der User angesehen hat. Technisch funktioniert das so, dass über Retargeting-Pixel, die im HTML-Code des Webshops eingebaut werden, ein Cookie im Browser des Users gesetzt wird, sobald dieser den Webshop besucht. Dieser Cookie sammelt dann Informationen zum Userverhalten auf dem Shop.

Die DSGVO gibt vor, dass Besucher einer Internetseite, z. B. eines Webshops, frei entscheiden können, ob ihr Nutzungsverhalten aufgezeichnet bzw. analysiert wird. Die Entscheidung kann der User aktiv über den Cookie-Hinweis-Banner treffen. Entscheidet er sich z. B. für Marketing- und Analyse-Cookies, so willigt er ein, dass beim Einsatz von dynamischem Retargeting ein Tracking stattfindet. Umgekehrt muss der User die Möglichkeit haben, die Markierung durch Pixel zum Zwecke des Retargetings zu deaktivieren. Zur Umsetzung dieser Wahlmöglichkeit wird häufig ein tieferes technisches Verständnis seitens des Shop-Betreibers vorausgesetzt.

Möglichkeiten zum Einsatz von DSGVO-konformem Retargeting in Online-Shops

Einer der bekanntesten Anbieter für Retargeting ist weiterhin Google. Über Google Ads können Händler Kampagnen anlegen, Werbebanner personalisieren und ausspielen. Wer schon einmal mit Google Ads gearbeitet hat weiß: Die Kampagneneinrichtung kann viel Zeit fressen und die Fülle an Konfigurationsmöglichkeiten ist enorm. Hinzu kommt die Herausforderung des DSGVO-konformen Einsatzes. Um Retargeting über eine Plattform wie Google korrekt im Online-Shop zu implementieren, werden meist Programmierkenntnisse verlangt. Gerade das Zusammenspiel mit dem Cookie Hinweis ist ein Thema, das Händlern häufig Kopfschmerzen bereitet.

Eine wesentlich einfachere Möglichkeit zur Nutzung und DSGVO-konformen Implementierung von dynamischem Retargeting hat der deutsche Anbieter releva GmbH mit dem releva.nz Plugin entwickelt. Zum einen entfällt die Anmeldung bei Ad-Netzwerken wie Google, zum anderen müssen Shopbetreiber Retargeting-Kampagnen nicht mehr manuell anlegen und optimieren. Orchestriert wird das durch Künstliche Intelligenz in Form der releva.nz Algorithmen.

Gleichzeitig ist die DSGVO-konforme Einrichtung des releva.nz Plugins ganz ohne Programmierkenntnisse möglich. Zum einen integriert sich das Plugin mit vielen bekannten Cookie-Consent-Lösungen, z. B. Consentmanager, Cookiebot oder Usercentrics, zum anderen arbeitet das Tool auch mit Shop-eigenen Cookie-Lösungen, u.a. von Shopware, zusammen.

Einfach und mit wenigen Klicks wird der Händler durch den Einrichtungsprozess geführt, das Ganze dauert in der Regel nicht länger als ein paar Minuten. Danach steht dem DSGVO-konformen Einsatz von dynamischem Retargeting nichts mehr im Wege. Stimmt ein User der Verwendung von Cookies nicht zu, so wird er nicht über das releva.nz Plugin getrackt und dadurch natürlich auch nicht mit Ads bespielt.

Darüber hinaus bietet das für die bekanntesten Shopsysteme erhältliche releva.nz Plugin folgende weitere Vorteile:

  • Automatische Erstellung dynamischer Werbebanner
  • Optimaler Einsatz des Tagesbudgets
  • Kampagnenoptimierung auf Basis künstlicher Intelligenz
  • Einfache Integration der Retargeting-Pixel
  • Dosierter Einsatz von Werbeanzeigen
  • Anzeigen-Distribution an über 30 Werbenetzwerke
  • Echtzeit-Statistiken im Webshop-Backend

Exklusiv für Kunden der IT-Rechts-Kanzlei: releva.nz 90 Tage kostenfrei testen

Zusammen mit unserem Partner, der releva GmbH aus Berlin, haben wir für unsere Mandanten ein Weihnachtsangebot geschnürt: Testen Sie das releva.nz Plugin 90 Tage kostenfrei in vollem Funktionsumfang (Premium-Tarif) und profitieren Sie zusätzlich von einem Start-Buget von 30 Euro für den ersten Monat.

Darüber hinaus steht Ihnen das releva.nz Team für Rückfragen, z. B. zum DSGVO-konformen Einsatz des Plugins, zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu auf Wunsch gerne einen Termin.


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