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Verordnung (EG) 661/2009: Neue Kennzeichnungspflicht für Reifen rollt heran

04.01.2010, 09:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verordnung (EG) 661/2009: Neue Kennzeichnungspflicht für Reifen rollt heran

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zum Thema "Verkauf von Reifen".

Ab November 2012 wird es nach den Vorstellungen der EU eine eigene Klassifizierungs- und Kennzeichnungspflicht für Autoreifen geben, die den Verbraucher über spezifische Eigenschaften des Reifens informieren und einen direkten Vergleich verschiedener Modelle ermöglichen soll.

Die neue Verordnung

Die „Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit“ dient gleich mehreren Zielen: Neben dem europäischen Verbraucherschutz soll auch die Verkehrssicherheit erhöht, die Zahl der Verkehrsunfälle reduziert und der Umweltschutz vorangetrieben werden.

Ab November 2012 werden deshalb neue Vorschriften für Fahrzeuge, Fahrzeugbauteile und Reifen gelten; diese sollen bis 2020 in Etappen von jeweils zwei Jahren weiter verfeinert (bzw. verschärft) werden. Insbesondere werden dann auch die Merkmale genauer festgelegt, die ein Reifen aufweisen muss, um als „Spezialreifen", „Reifen für den harten Geländeeinsatz", „verstärkter Reifen", „Extra-Load-Reifen", „M + S-Reifen", „T-Notradreifen" oder „Traktionsreifen" zu gelten. Der dadurch anvisierte Einsatz von dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Fertigungstechnologien soll einen erheblichen Beitrag zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr leisten und gleichzeitig Innovationen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der europäischen Automobil- und Zubehörindustrie fördern.

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Neue Klassifizierung und Kennzeichnungspflicht für Reifen

Um das Potenzial zur Verbesserung der Sicherheit sowie zur Verringerung der CO2-Emissionen und des Verkehrslärms in vollem Umfang auszuschöpfen, soll auch ein einheitliches Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystem eingeführt werden, das die Verbraucher über die spezifischen Eigenschaften der Reifen informiert.

Autoreifen werden zukünftig in drei Klassen (C1, C2, C3) unterteilt, abhängig von den Fahrzeugklassen und Fahrgeschwindigkeiten, für die die jeweiligen Reifen bestimmt sind. Innerhalb jeder Klasse wiederum werden an jeden Reifen relativ strikte Anforderungen an Traktion, Kraftstoffeffizienz und Rollgeräusch gestellt.

Bislang ist noch kein passendes Kennzeichnungssystem in der Verordnung enthalten; es ist jedoch davon auszugehen, dass in Zukunft – ähnlich wie bei Elektrogeräten – eine vorgeschriebene Zahlen- oder Buchstabenkombination den Verbraucher über die Leistungen des Reifens in den genannten Kategorien informieren soll.

Weitere Ansätze zur Lärmreduktion

Zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit Rollgeräuschen ist ein kohärenter Ansatz angedacht: Angesichts des erheblichen Beitrags von Straßenbelägen zur Entstehung von Rollgeräuschen wird gleichzeitig die Norm ISO 10844 überarbeitet, um die Straßenbeläge weiter zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem ihre Investitionen im Rahmen der bestehenden ISO-Normen erhöhen, um ihre Straßenbeläge zu verbessern. Darüber hinaus sollten umfassende politische Maßnahmen zur Verringerung der Lärmemissionen auf den Weg gebracht werden, die alle Verkehrssysteme umfassen und neben dem Straßenverkehrslärm auch Flugzeuge und Eisenbahnen berücksichtigen.

Fazit

Die Kennzeichnungspflicht ist nun also auch bei den Autoreifen angekommen – eine längst überfällige Entwicklung angesichts der Schlüsselrolle, die Reifen im Hinblick auf Sicherheit und Effizienz des Straßenverkehrs spielen. Wie das zukünftige Kennzeichnungssystem aussehen wird, bleibt abzuwarten, schließlich wird auch noch einige Zeit bis zur endgültigen Einführung vergehen. Die IT-Recht-Kanzlei (München/Köln) wird weiterhin über alle Entwicklungen und Neuerungen informieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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