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Kostspielig kostenlos: Wenn Gratis-Rechtstexte zur Kostenfalle werden

14.11.2022, 09:15 Uhr | Lesezeit: 5 min
Kostspielig kostenlos: Wenn Gratis-Rechtstexte zur Kostenfalle werden

Immer mehr Anbieter locken Online-Unternehmen mit dem Angebot „kostenloser“ AGB, Datenschutzerklärungen und Co. an. Was als Versprechen unentgeltlicher und dennoch professioneller Rechtstexte auf den ersten Blick wie eine wohlwollende Geste für Online-Händler klingt, entpuppt sich auf den zweiten Blick nicht selten finanziell als trojanisches Pferd. Wie und warum scheinbar kostenlose Rechtstexte für Verwender schnell zur Kostenfalle werden können, erklärt der folgende Beitrag.

I. Kostenlose Rechtstexte: Restriktive Verwendungsbestimmungen und hohe Verletzerkosten

Anbieter kostenloser Rechtstexte im Internet werben mit der professionellen, anwaltlich gesicherten und dennoch unentgeltlichen Erstellung von Rechtstexten für den Online-Handel in Form von AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum.

Auch wenn hierfür zunächst in der Tat kein Entgelt berechnet wird, liegt der Teufel aber meist im Detail.

Durch restriktive, auflagenträchtige Beschränkungen bei der Verwendung der kostenlosen Dokumente werden Händler meist in den Anbieter-AGB verpflichtet, die Rechtstexte ausschließlich im Einklang mit einer Fülle von Darstellungs- und Gestaltungskriterien zu verwenden.

Bei Verstößen gegen diese Vorgaben, und seien sie noch so minimal, verstehen die Anbieter aber wenig Spaß: Online-Händler, welche die Verwendungsbeschränkungen der „Rechtstexte-Samariter“ missachten, werden schnell mit urheberrechtlichen Abmahnungen bedacht und mit erheblichen Kostenforderungen konfrontiert.

So liegt der IT-Recht Kanzlei eine aktuelle Abmahnung der österreichischen Free-Model-Anbieterin „AdSimple GmbH“ vor, welche unter anderem kostenlos nutzbare Generatoren zur Erstellung von behauptet rechtssicheren Impressen und Datenschutzerklärungen anbietet.

Der Abgemahnte, ein kleiner Online-Händler, hatte vom vermeintlich vielversprechenden Angebot profitieren wollen, auf seiner Website eine kostenlos generierte Datenschutzerklärung veröffentlicht und dabei unglücklicherweise einen Hinweis im Kleingedruckten, den Anbieter-AGB, überlesen:

Einen Quellenhinweis auf die AdSimple GmbH als Urheberin des Rechtstextes inklusive Verlinkung hatte der Händler entgegen einer entsprechenden Auflage nicht am Ende der Datenschutzerklärung bereitgestellt und so laut der GmbH deren Urheberrechte rechtswidrig verletzt.

Die Folge: Eine urheberrechtliche Schadensersatzforderungen in Höhe von 499,00€.

So wurde aus einer scheinbar kostenlosen Datenschutzerklärung schnell ein hochpreisiger Rechtstext mit einem faktischen Verwendungswert im mittleren dreistelligen Bereich.

Böses denkt, wer im Angesicht dieses Vorgehens Gratis-Anbietern von Rechtstexten zu unterstellen gedenkt, Gewinne unter dem Vorbehalt der Kostenfreiheit aus (wohl kalkulierbaren) Verstößen gegen vielschichtige und absurde urheberrechtliche Verwendungsvorgaben zu generieren.

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II. Kostenlose Rechtstexte: Nur rechtlicher Status Quo ohne dauerhafte Rechtssicherheit

Kostenlos erzeugte Rechtstexte für den Online-Handel weisen jenseits von möglichen Rechtsverletzungskosten meist ein bedeutendes rechtliches Risiko auf, das sich wirtschaftlich erheblich niederschlagen kann:

Kostenlose Generatoren bilden Rechtstexte stets nur vor dem Hintergrund des jeweils geltenden rechtlichen Status Quo ab. Aktualisierungen und Update-Benachrichtigungen sind aber grundsätzlich nie Gegenstand des Leistungsversprechens (weil es hierfür sorgfältiger, zeitintensiver, aufwändiger und daher auch kostspieliger anwaltlicher Arbeit bedürfte).

Gerade das europäische Fernabsatzrecht und das Datenschutzrecht unterliegen allerdings einem kontinuierlichen Wandel. Immer neue gesetzgeberische Bestrebungen versuchen – meist auf Unionsebene – das Verbraucherschutzniveau weiter anzuheben und auszufeilen. Die Folge sind ein stetig erweitertes Informations- und Handlungspflichtprogramm für Händler im Internet und die notwendige Einräumung kontinuierlich ausgeweiteter Verbraucherrechte.

Heute unter Beachtung der aktuellen Rechtslage erstellte Rechtstexte für den Online-Handel können in der Theorie bereits morgen veraltet und überholt sein. Einmalig erstellte AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Co. bieten insofern keinerlei Rechtssicherheit für die Zukunft und lassen Verwender Gefahr laufen, neue oder geänderte Pflichtinformationen nicht oder nicht hinreichend bereitzustellen.

Dieser Mangel an Rechtssicherheit kann sich schnell in einem wirtschaftlichen Fiasko manifestieren, wenn nämlich fehlerhafte oder fehlende Bestimmungen in den irgendwann kostenlos erstellten Rechtstexten mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen gerügt und mithin mit Abmahnkosten belegt werden.

Das vielversprechende Angebot kostenloser Rechtstexte ist auf den zweiten Blick also meist ein rechtliches und finanzielles Damoklesschwert, weil eine dauerhafte Aktualisierung nicht geleistet und mithin dem Verwender die (für Laien kaum sicher zu handhabende) Überwachung der rechtlichen Zeitgemäßheit überlassen wird.

III. Fazit: Nicht wirklich umsonst

Kostenlose Rechtstexte in Form von AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und Co. für den Online-Handel klingen zu schön um wahr zu sein. Derartige scheinbar vielversprechende Angebote werden für Online-Unternehmen aber aus zweierlei Gründen schnell zur Kostenfalle.

Einerseits sorgen meist diverse restriktive urheberrechtliche Nutzungsbestimmungen für ein hohes Verletzungsrisiko, das – einmal eingetreten – mit hohen Strafzahlungen belegt wird. Wie akribisch Gratis-Rechtstexteanbieter auch nur bei minimalen Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen mit horrenden Forderungen zur Kasse bitten, zeigt eine der IT-Recht Kanzlei vorliegende Abmahnung: Gefordert werden 499,00 Euro für die Verwendung einer kostenlos generierten Datenschutzerklärung ohne Quellenhinweis.

Andererseits fehlt den kostenlosen Angeboten aber weit überwiegend die Aktualisierungskomponente. Abgebildet wird in den Rechtstexten nur der rechtliche Status Quo, der vor allem im Fernabsatz- und Datenschutzrecht äußerst schnelllebig ist. Bei Änderungen der Rechtslage, etwa durch erweiterte Informations- oder Hinweispflichten, sind die Verwender nicht geschützt und riskieren, für veraltete und damit fehlerhafte Rechtstexte empfindlich in Anspruch genommen zu werden.

Auch wenn einzelne Gratis-Rechtstexteanbieter hier gegebenenfalls andere, aufrichtigere Geschäftsmodelle verfolgen, liegt doch die Empfehlung nahe, für die anwaltliche Erstellung und Pflege von Rechtstexten im Zweifel etwas Geld in die Hand zu nehmen.

Dass professionelle Rechtstexte mit einem hochwertigen Aktualisierungs- und Updateservice aus der Hand erfahrener Anwälte nicht teuer sein müssen, zeigen die bewährten Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei.

Anwaltlich erstellte, dauerhaft gepflegte und stets auf ihre rechtliche Aktualität hin überwachte Rechtstexte für den Online-Handel mit flexibler Laufzeit und ganz ohne knebelnde Verwendungsvorgaben bietet die IT-Recht-Kanzlei bereits ab 9,90 Euro netto im Monat an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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