IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Alles für alles: Alle Rechtstexte in allen Sprachen und für alle relevanten Plattformen jetzt DSGVO-konform

15.05.2018, 17:40 Uhr | Lesezeit: 4 min
Alles für alles: Alle Rechtstexte in allen Sprachen und für alle relevanten Plattformen jetzt DSGVO-konform

Es ist vollbracht: Wir haben geliefert! Seit ca. einer Woche sind alle angebotenen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei, egal ob für Onlineshop, Blogs& Co. oder Plattformen und egal ob in deutscher oder den ausländischen eu-Sprachen DSGVO-konform. Nachdem zunächst die deutschen Datenschutzerklärungen für Onlineshops, Verkaufsplattformen und Blogs DSGVO-konform gestaltet wurden, hatten wir vor kurzem wegen der hohen Nachfrage die englischsprachigen Texte nachgeschoben. Und jetzt ist alles in allen Sprachen fertig.

IT Recht international: Unsere fremdsprachigen Pakete

Die IT-Recht Kanzlei ist eine der wenigen Anbieter für ausländische Rechtstexte – und das für viele EU-Sprachen. Wir bieten für Onlineshops und die wichtigsten Plattformen unsere Rechtstexte in

  • dänisch
  • englisch
  • italienisch
  • französisch
  • niederländisch
  • polnisch
  • schwedisch
  • und spanisch

an.

In vorgenannten Sprachen gibt es dann:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung (DSGVO)
  • Impressum

Dabei sind alle Texte dem jeweiligen Landesrecht angepasst.

Und als add on im englischen: Die jeweilige Übersetzung deutscher Texte und landesspezifische Texte - wir bieten Beides an: Sowohl die Übersetzung der deutschen Rechtstexte also auch die AGB betreffend landesspezifische Regelungen nach britischen Recht.

Smart‘n easy: Natürlich auch für die ausländischen Texte

Über unseren elektronischen Textkonfigurator haben Sie auf für die ausländischen Texte die Möglichkeit, die Rechtstexte auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen - hierbei stehen wir Ihnen gerne auch beratend zur Seite.

Und das gilt natürlich auch und gerade für die Datenschutzerklärung:

Auch hier können Sie, wie von der deutschen Version der Datenschutzerklärung gewohnt, alle Handkniffe der DSGVO in Griff bekommen. Durch einen einfach zu bedienenden Konfigurator werden auch die fremdsprachigen Versionen der DSGVO-konformen Datenschutzerklärung für datenschutzrechtlich nicht vorgebildete Online-Verkäufer machbar.

So beherrschen auch die fremdsprachigen Datenschutzerklärungen nun unter anderem:

  • 17 Retargeting-Anbieter
  • 25 Web-Analysedienste
  • 18 Live-Chat Dienste
  • 9 Kundenbewertungssysteme
  • 32 Paymentdienstleister
  • 24 Auskunfteien (für Bonitätsabfragen)
  • 12 Dienstleister zur Bestellbearbeitung und –abwicklung
  • 5 Versanddienstleister
  • 8 Anbieter von Social Plugins

Und nicht nur das: Natürlich sind auch folgenden datenschutzrechtlichen Dauerbrenner für die Verwender unserer Datenschutzerklärung auch nach neuer Rechtslage in den ausländischen Versionen der Datenschutzerklärung inkludiert:

  • Direktwerbemaßnahmen (z.B. Newsletter, Briefwerbung, etc.)
  • Cookie-Informationen
  • Online-Marketing-Tools (z.B. Google AdSense, Conversion Tracking, etc.)
  • Verwendung von Singel-Sign-On-Verfahren (Facebook Connect)
  • Google-Maps
  • Affiliate-Partnerprogramme (z.B. Amazon, eBay, etc.)
  • und vieles mehr

Easy: Wir haben es den Händlern leicht gemacht

Auch die ausländsichen Datenschutzerklärungen können, wie jedes Rechtsdokument der IT-Recht Kanzlei, in einem übersichtlichen Konfigurationssystem für die jeweiligen Bedürfnisse passend gemacht werden:

Einfache Fragen sind nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.

Bei komplexeren Sachverhalten werden jeweils leicht verständliche Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt.

Und natürlich steht zum besseren Verständnis der Texte jeweils eine deutsche Übersetzung der ausländischen Texte gegenüber – man möchte ja selbst wissen, was da genau steht.

Am Ende steht auch bei den ausländischen ein Dokument, das genau den Bedürfnissen des Nutzers entspricht. Dann nur noch das Dokument über einer der Rechtstexte-Schnittstellen der IT-Recht Kanzlei mit dem eigenen Online-Shop verknüpfen und schon ist auch künftig eine vollautomatische Aktualisierung und Rechtssicherheit gewährleistet.

Wer den Weg nicht über die Schnittstelle gehen kann oder möchte: kein Sorge – wir geben via Newsletter Bescheid, sobald sich was ändert und hinterlegen immer die neueste Version in verschiedenen Formaten im Mandantenportal. Die Datenschutzerklärung kann dann mit "copy und paste" in den jeweiligen Online-Shop übertragen werden.

Alles für alles fertig

Es ist soweit – alle deutschen und fremdsprachigen Rechtstexte für alle Präsenzen sind fertig. Also nicht nur die neue Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei für Online-Shops, sondern auch die zahlreichen ausländischen Datenschutzerklärungen sind seit ca. einer Woche DSGVO-konform und verfügbar. Der 25.Mai kann kommen, wir haben unsere Arbeit getan - jetzt liegt es an Ihnen!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© kebox - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

S
Simon Lippok 22.03.2019, 10:58 Uhr
Leider keine Antwort
Ich habe der IT-recht-Kanzlei per Kontaktformular geschrieben, weil ich rechtssichere Texte brauche für Neuseeland und Australien. Leider ist bis zum heutigen Tag keine Antwort bei mir eingegangen. Die Angebote klingen ja schön und gut, aber wenn es daran scheitert eine Antwort zu schreiben, finde ich das schon ein bisschen schade. 

weitere News

LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
(25.04.2024, 15:45 Uhr)
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
(24.04.2024, 17:10 Uhr)
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
(16.04.2024, 14:24 Uhr)
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
(16.04.2024, 14:16 Uhr)
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
(15.03.2024, 08:17 Uhr)
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei