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Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?

18.03.2015, 10:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Verwirrung: Benötige ich eigene Rechtstexte für den Verkauf via Amazon Marketplace?

Nach Berichten unserer Mandanten bekommen Händler, die über Amazon.de verkaufen vom dortigen Verkäuferservice öfter zu hören, dass es nicht notwendig sei, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten. Dieser Hinweis ist falsch und führt leider schnell in die Abmahnfalle. Dies gilt im Übrigen auch, wenn der Verkauf via FBA erfolgt. Auch dort muss der Händler zwingend (eigene) Rechtstexte in Form von Impressum, AGB mit Kundeninformationen sowie Datenschutzerklärung auf der Plattform Amazon vorhalten.

Amazon bietet mit dem Marketplace Verkäufern eine attraktive Plattform zum Verkauf von Waren mit hoher Reichweite. Wer bei Amazon Marketplace gewerblich Waren zum Verkauf anbietet, muss auch dort Verbrauchern einige Pflichtinformationen zur Verfügung stellen, und zwar bevor diese ihr Angebot abgeben.

In schöner Regelmäßigkeit werden uns Abmahnungen vorgelegt, die sich auf die fehlende Erteilung von Verbraucherinformationen durch den Verkäufer bei Amazon.de beziehen.

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AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzerklärung zwingend erforderlich

Um diese gesetzlichen Verbraucherinformationspflichten erfüllen zu können, ist es notwendig, entsprechende Rechtstexte bei Amazon vorzuhalten. Nur so ist gewährleistet, dass die nötigen Informationen rechtzeitig erteilt werden. Insbesondere werden die erforderlichen Informationen auch nicht vom Plattformbetreiber Amazon selbst zur Verfügung gestellt, so dass sich der jeweilige Händler selbst darum kümmern muss. Werden die vom Gesetz geforderten Pflichtinformationen nicht erteilt, stellt die einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar.

Sie wünschen sich eine effektive, preisgünstige und vor allem dauerhafte Absicherung Ihres Online-Handels?

Die IT-Recht Kanzlei sichert Sie gerne in zwei Stufen ab:

1. Stufe: Abmahnsichere Rechtstexte

Dadurch können Händler und Webseitenbetreiber von fachanwaltlich erstellten, professionellen und abmahnsicheren Rechtstexte inkl. Update-Service profitieren. Möglich ist dies in unserem Datenschutz-, Starter- und Premium-Paket, je nach Umfang Ihrer Tätigkeit.

Durch entsprechende, abmahnsichere Rechtstexte wie etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung und AGB schaffen Sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Dank des Updates-Service werden Ihre Rechtstexte auch aktuell gehalten, dass Sie von dauerhafter Rechtssicherheit profitieren.

Informieren Sie sich gerne hier.

2. Stufe: Anwaltliche Intensivprüfung Ihrer Verkaufspräsenz

Eine Absicherung in Sachen Rechtstexte ist Ihnen nicht genug? Kein Problem. Wenn Sie sich für unser Unlimited-Paket entscheiden, prüfen wir gerne auch eine Ihrer Verkaufspräsenzen nach über 120 Prüfkriterien in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht – für Ihre maximale Rechtssicherheit und Absicherung vor Abmahnungen.

Auch eine Widerrufsbelehrung ist zwingend darzustellen (Ausnahme: FBA)

Sofern der bei Amazon tätige Verkäufer seine Waren (auch) selbst verschickt, muss er zwingend bereits auf der Verkäuferdetailseite bei Amazon eine zutreffende Widerrufsbelehrung vorhalten. Auch diesbezüglich haben uns Mandanten mitgeteilt, dass sie angeblich Auskünfte des Amazon-Verkäuferservices erhalten hätten, dass dies nicht notwendig sei.

Dies mag zutreffen, wenn der Verkäufer (ausschließlich) „fulfillment by amazon“ (FBA) nutzt. (Nur) in diesem Falle wird die verkäufereigene Widerrufsbelehrung durch eine eigene „Amazon-Widerrufsbelehrung“ ersetzt.
Übernimmt nun aber ein Verkäufer den Versand seiner Waren selbst bzw. nutzt sowohl eigenen Versand als auch FBA, wäre dieser stark abmahngefährdet, wenn er keine Widerrufsbelehrung vorhält. Denn bei der Bestellung eines nicht-FBA-Artikels würde dem Käufer dann keine Widerrufsbelehrung angezeigt werden, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Fazit:

Die uns von Mandanten zugetragenen Aussagen des Service von Amazon sind falsch bzw. sehr verwirrend, da hinsichtlich der Widerrufsbelehrung nicht in jedem Fall zutreffend. Wer bei Amazon rechtssicher verkaufen möchte, benötigt zwingend eigene AGB mit Kundeninformationen nebst Datenschutzerklärung und Impressum. Das gilt auch bei Nutzung von FBA. Wer als Verkäufer nicht ausschließlich FBA nutzt, benötigt zudem zwingend eine eigene Widerrufsbelehrung.

Wussten Sie schon: Die IT-Recht Kanzlei bietet anwaltlich erstellte und abmahnsichere Rechtstexte (AGB mit Kundeninformationen und Datenschutzhinweisen sowie Widerrufsbelehrung) für den Verkauf über Amazon.de bereits ab 9,90€ (zzgl. MwSt.) monatlich an. Mit unseren Rechtstexten sind Sie auf der sicheren Seite.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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