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Für Online-Händler aus Österreich: Rechtshilfe-Paket der IT-Recht Kanzlei mit Rechtstexten und Shop-Intensivprüfung

19.02.2020, 08:58 Uhr | Lesezeit: 2 min
Für Online-Händler aus Österreich: Rechtshilfe-Paket der IT-Recht Kanzlei mit Rechtstexten und Shop-Intensivprüfung

In Deutschland wie in Österreich sind Online-Händler verpflichtet, für Verkäufe wirksame AGB sowie eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und ein Impressum rechtskonform vorzuhalten. Teilweise sind zudem besondere nationale Bestimmungen zu beachten. Speziell für österreichische Online-Händler mit den Zielgebieten Deutschland und Österreich bietet die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich ein lukratives Rechtshilfe-Paket an: mit allen notwendigen Rechtstexten und einer Shop-Intensivprüfung gelingt so ein rechtskonformer Start in den E-Commerce.

Bei Aufnahme einer Verkaufstätigkeit im Internet sind österreichische Online-Händler nach EU-Recht verpflichtet, dem Kunden über AGB, die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und das Impressum diverse Informationen bereitzustellen. Verkaufen österreichische Online-Händler auch nach Deutschland, können Verstöße gegen diese Informationsplichten nicht nur behördliche Sanktionsmaßnahmen begründen und im Auge des Kunden auch die Seriosität des Angebots beeinträchtigen, sondern zugleich Grundlage für einschneidende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sein.

Für die rechtskonforme Ausgestaltung von Online-Shops, die neben dem nationalen auch den Verkauf nach Deutschland beabsichtigen, bietet die IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich speziell für österreichische Online-Händler ein wirkungsvolles Rechtshilfe-Paket an.

Das Rechtshilfe-Paket der IT-Recht Kanzlei ist für einmalig 500,00€ zzgl. USt. buchbar und beinhaltet die folgenden Leistungen:

Sie haben Interesse an dem Rechtshilfe-Paket der IT-Recht Kanzlei für österreichische Online-Händler? Dann nehmen Sie gerne per Mail an die info@it-recht-kanzlei.de Kontakt mit uns auf.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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