Fotos von Dreamstime, Fotolia, Pixelio & Co. rechtskonform nutzen
Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "So geht's: Fotos von Dreamstime, Adobe Stock, iStock, Pixelio & Co. rechtskonform nutzen"
veröffentlicht.
Pixelio, Fotolia, Projectphotos, Dreamstime & Co. bieten professionelle Fotos zum kleinen Preis oder sogar kostenlos zur Verwendung auf der eigenen Internetseite an. Allerdings darf ein heruntergeladenes Bild nicht für alle Zwecke verwendet werden und auch die Nennung des Urhebers ist meist Pflicht. Bei Verstößen drohen kostspielige Abmahnungen. Was es zu beachten gilt, um fremde Fotos auf der eigenen Webseite hinsichtlich der Urheber-Angaben rechtskonform nutzen zu können, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.
I. Überblick: Urheberrechte und Fotos
Bei Fotografien handelt es sich um Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urhebergesetz (UrhG) und somit um geschützte Werke nach dem UrhG. Sofern die Fotografie nicht die sogenannte „Schöpfungshöhe“ erreicht, also keine persönliche geistliche Schöpfung vorliegt, sind Fotografien über § 72 UrhG als „einfache Lichtbilder“ geschützt.
Urheber der jeweiligen Fotografie ist der Fotograf (§ 7 UrhG) , der bei Verletzung seiner Urheberrechte Ansprüche geltend machen kann. Denkbar wären beispielsweise:
- Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
- Bei Wiederholungsgefahr: Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG)
- Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG) und Auskunft
Grundsätzlich gilt daher, wenn Sie ein fremdes Foto verwenden möchten: Fragen Sie den Urheber bzw. den jeweiligen Rechteinhaber vorher ausdrücklich um Erlaubnis. Erteilt er diese, sind Sie auf der sicheren Seite.
Zu beachten ist aber auch dann grundsätzlich das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) , falls keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden oder die unterbliebene Urhebernennung nicht branchenüblich ist. Unter den Nutzungsbedingungen der verschiedenen Bilddatenbanken sind zum Thema Urheberangaben meist dezidierte Vorschriften zu finden, mit denen sich dieser Beitrag befasst.
II. Unterlizenzvertrag mit einer Fotoagentur
Viele Webseitenbetreiber greifen heutzutage auf Fotos aus Bilddatenbanken wie Pexelio, Fotolia oder Projectphotos o.ä. zurück. Hier stellt der Fotograf selbst seine Bilder ein. Die Agentur vergibt dann Unterlizenzen an den jeweiligen Nutzer, wodurch dieser berechtigt wird das Foto zu nutzen.
Allerdings sind diese Lizenzen an Bestimmungen – wie etwa die namentliche Nennung des Urhebers nach einem bestimmten Muster – gebunden. Keinesfalls darf ein Foto einfach „blind“ eingesetzt werden. Vielmehr ist es nötig die zugrunde liegenden Lizenzbestimmungen genau zu lesen und zu überprüfen, ob das Bild a) überhaupt für den gewünschten Zweck eingesetzt werden darf und b) ob bzw. wie eine Nennung des Urhebers zu erfolgen hat.
Denn werden diese Lizenzauflagen nicht eingehalten, können dem Fotografen Ansprüche gegen den Verwender zustehen.
III. Einschränkungen einzelner Agenturen
Wichtig ist im Rahmen der Online-Nutzung von Fotos vor allem die Angabe des Urhebers des jeweiligen Bildes. Dieser hat grundsätzlich Anspruch darauf als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG) , was insbesondere bei den Fotos aus Bilddatenbanken eine große Rolle spielt. Da die Bedingungen der einzelnen Fotoagenturen aber weit auseinandergehen, haben wir die wichtigsten Passagen übersichtlich aufbereitet:
Bitte beachten Sie vorab folgendes:
- Das Recht zur redaktionellen Nutzung umfasst nicht automatisch das Recht zur kommerziellen Nutzung
- In den Lizenzen der Agenturen werden bestimmte Nutzungsarten (beispielsweise Merchandise-Artikel wie gedruckte T-Shirts) in der Regel komplett ausgeschlossen. Falls keine redaktionelle Verwendung der Bilder angestrebt wird, muss besonders genau geprüft werden, ob die beabsichtigte Nutzung mit den Lizenzbestimmungen im Einklang steht.
- Die Lizenzbestimmungen können sich jederzeit wieder ändern; vorliegend wurden nur die Lizenzbestimmungen mit Stand 09/2016 berücksichtigt.
1. Pixelio
Pixelio bietet zwar zwei verschiedene Lizenzen an - nämlich die „rein redaktionelle Nutzung“ sowie die „redaktionelle und kommerzielle Nutzung“. In beiden Lizenzverträgen wurde aber jeweils unter Punkt IV. die folgende Passage zur Urhebernennung und Quellenangabe niedergelegt:
„Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.
Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.“ [Lizenzvertrag Punkt IV ]„Der Bildquellenachweis muss sichtbar beim Bild (z.B. darunter) oder am Seitenende angebracht werden. Seitenende bezeichnet dabei das Ende der jeweiligen Seite, auf der das Bild verwendet wird, nicht das Impressum.. Der Link zu pixelio kann entweder immer direkt beim Bildquellennachweis gesetzt werden oder unabhängig vom Bildquellennachweis auch einmalig z.B. aus dem Impressum.“ [Aus den FAQ ]
Konkret bedeutet dies für Pixelio Bilder:
Bei jedem verwendeten Bild muss folgender Hinweis eingeblendet werden: © [Alias oder Name des Fotografen] /pixelio (Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen)“.
Dieser Hinweis kann wie folgt angebracht werden:
- direkt unter dem Bild,
- auf dem Bild (sofern lesbar) oder
- am Seitenende der jeweiligen Unterseite, auf welcher das Foto eingebunden ist.
Nicht ausreichend ist die Angabe eines ALT-Textes beim Bild, da der Hinweis ständig sichtbar sein muss.
PS.: Nach der durch das OLG Köln (Urteil vom 15.08.2014 (Az. Az 6 U 25/14) verkündeten Entscheidungskorrektur des LG-Köln-Urteils zum Thema Urhebernennung bei Pixelio setzt die Nutzung von Pixelio-Bilddateien keine Urhebernennung nach Aufruf der Speicher-URL auf der Verwender-Website voraus. Weil die Serverspeicherung eine bloße technische Begleiterscheinung darstelle, genüge eine Kennzeichnung des Urhebers an dem Ort, an dem das Bild tatsächlich eingesetzt werde. Eine Nennung im Bild direkt soll dennoch nicht erforderlich sein.
2. Fotolia
Auch Fotolia vergibt unterschiedliche Lizenzen: die „Standardlizenz“ (bezogen u.a. auf redaktionelle Zwecke, aber auch auf Werbung) und die „Erweiterte Lizenz“ (bezogen auf Merchandise). Beide sind mit Einschränkungen bzw. bestimmten Anforderungen z.B. an die Urhebernennung verbunden.
Demnach ist untersagt:
„i. Die redaktionelle Verwendung des Werks ohne zugehörigen Urheberrechtsvermerk; dieser Urheberrechtsvermerk muss jedoch nicht angebracht werden, wenn er nach geltendem Recht für die Nutzung des Werks in einer bestimmten Situation nicht erforderlich ist UND wenn die Anbringung des Urheberrechtsvermerks in der speziellen Situation nicht üblich ist. . (Aus Punkt 3.1 „Einschränkungen“ des jeweiligen Downloadvertrages)
Weiter heißt es in den FAQ:
„Sie sollten Copyright-Informationen angeben, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder gebräuchlich ist. Sie müssen Copyright-Informationen angeben, wenn Sie das Bild in einem redaktionellen Artikel oder auf Social-Media-Seiten verwenden.
Für die Verwendung unbearbeiteter Bilder auf Social-Media-Seiten können Sie die Social-Media-optimierte Versionen der Datei herunterladen und verwenden, die bereits die Copyright-Informationen erkennbar innerhalb der Bilddatei enthält und in der richtigen Größe vorliegt. Achten Sie darauf, keine Copyright-Informationen zu entfernen.
Für die redaktionelle Verwendung müssen Sie die Copyright-Informationen unter Verwendung dieses Formats angeben: © Name des Fotografen / Fotolia. Die Copyright-Informationen sind neben dem Bild auf der Fotolia Website zu finden. Diese Informationen können auf oder neben dem Bild oder bei audiovisuellen Produktionen in den Credits des Projekts erscheinen."
Konkret bedeutet dies für Fotolia Bilder:
Ein Link zu Fotolia ist nicht nötig. Allerdings ist für das jeweilige Foto folgender Hinweis nötig: "© Name des Fotografen / Fotolia."
Über die Verortung dieses Hinweises schweigt sich fotolia aus - wir raten dazu dies wie folgt zu tun:
- direkt am oder im Bild,
- im Impressum (suboptimal)
- oder in einem dezidierten Bildnachweis (Referenzseite).
Sofern die Urheberangaben nicht direkt am Bild getätigt werden, sondern an anderer Stelle auf der Website, ist von Gesetzes wegen darauf zu achten, dass die Bilder den Urhebern gut zuzuordnen sind - ob wegen der klaren Zuordnung zwingend das entsprechende Bild im Kleinformat (thumbnail) den Urheberangaben vorgeordnet sein muss, ist gerichtlich noch nicht geklärt und umstritten. Die Lizenzbedingungen von Fotolia sagen hierüber jedenfalls nichts, sodass diese vermutlich entsprechend ausgelegt werden müssten. Der sicherste Weg ist daher stets die Nennung direkt am Bild.
3. Project Fotos
"Urhebernennung:
Als Urheber muss bei Publikationen, bei denen eine Urhebernennung üblich ist (z.B. redaktionelle Verwendung), als Bildnachweis im Impressum oder beim Bild stehend Project Photos aufgeführt werden.“ (Punkt 3 der Lizenzbestimmungen)
Konkret bedeutet dies für Project Photos Bilder:
Ein Link zu Project Photos ist nicht nötig. Allerdings muss als Urheber des Bildes Project Photos genannt werden.
Der genaue Wortlaut dieser Nennung ist nicht vorgeschrieben und kann wie folgt eingebunden werden:
- direkt am Bild,
- oder im Impressum.
4. Aboutpixel
Auch bei Aboutpixel wird das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft ernst genommen. Fettgedruckt heißt es unter § 17 Abs. 8 der Nutzungsbedingungen bezogen auf die Standardlizenz:
„Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Quelle als Bildnachweis zu nennen. Hierbei sind sowohl aboutpixel als auch der Lizenzgeber zu nennen. Die Nennung hat - in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder unmittelbar am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: aboutpixel.de - Max Mustermann" oder "Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de"). Bei Verwendung der Bilddatei im Rahmen von Online-Angeboten muss die Nennung der Quelle in Verbindung mit einer Verlinkung auf das Webportal von aboutpixel erfolgen. Soweit die Bilddatei für körperliche Projekterzeugnisse verwendet wird, muss die Quellennennung an einer Stelle erfolgen, welche mit dem Projekterzeugnis räumlich fest und dauerhaft verbunden ist. Soweit der Lizenzgeber einen Klarnamen auf seinem Profil angegeben hat, ist in jedem Fall der Klarname zu nennen. Hat der Lizenzgeber nur seinen Benutzernamen auf seinem Profil hinterlegt, ist der Benutzername des Lizenzgebers zu nennen.“ [§ 17 Abs. 8 der (Lizenzbedingungen).
Konkret bedeutet dies für Aboutpixel Bilder:
Sie müssen einen Link zu aboutpixel.de setzen. Die Linksetzung hat dabei direkt bei der jeweiligen Urheberangabe zu erfolgen.Die Urheberangabe kann wie folgt gestaltet werden: "Foto: Max Mustermann / aboutpixel.de".
Sie kann wie folgt eingebunden werden:
- unmittelbar am Bild,
- oder im Impressum.
Tipp: Bei Aboutpixel können Sie eine erweiterte Lizenz erwerben, welche es ermöglicht Bilder ohne Nennung des Urhebers zu verwenden (§ 18 der Lizenzbestimmungen).
5. Dreamstime
„ Credit Line Requirements:
All media used within editorial context or related must be accompanied by a visible credit line. You are required to include a copyright notice and author/agency credit next to each image used within editorial purposes. The credit line format is specified on the Download page.“ (Terms and conditions )
Konkret bedeutet dies für Dreamstime Bilder:
- Ein Link oder Copyrighthinweis ist nicht zwingend erforderlich.
- Allerdings wird empfohlen die Agentur und den Fotografen zu nennen.
6. Shutterstock
"QUELLENANGABEN UND URHEBERRECHTSVERMERKE .
i. Die Verwendung visueller Inhalte in „redaktionellem" Kontext hat unter fest hinzugefügter Quellenangabe des Shutterstock-Anbieters und Shutterstocks zu erfolgen, wobei im Wesentlichen folgende formelle Kriterien zu erfüllen sind:
„Name des Künstlers/Shutterstock.com“
ii. Wenn dies geschäftlich vertretbar ist, muss bei der Verwendung visueller Inhalte für Handelsartikel oder Produktionen mit einer Quellenangabe auf Shutterstock hingewiesen werden, die im Wesentlichen folgende Form haben muss:
„Bild(er) oder Filmmaterial (je nach Fall), die mit Lizenz von Shutterstock.com verwendet werden.“
iii. Quellennachweise sind sonst bei keiner weiteren Verwendung von Bildern notwendig, es sei denn, bei anderen Stockmedien ist im Zusammenhang mit derselben Nutzung ein Quellennachweis erforderlich.
iv. In jedem Fall sind Größe, Farbe und Platzierung des Quellennachweises und Autorenvermerks so zu wählen, dass diese mit bloßem Auge deutlich und leicht lesbar sind." (Aus den „Nutzungsbedingungen)
Shutterstock-Lizenzvereinbarung(en) “]
Konkret bedeutet dies für Shutterstock Bilder:
- Der Hinweis ist wie folgt zu gestalten: „Name des Fotografen/shutterstock.com“, wobei ein Link zu shutterstock.com gesetzt werden muss.
- Allerdings legen die Lizenzbestimmungen nicht genau fest, an welcher Stelle der Hinweis eingebunden werden muss. Nach dem Gebot des sichersten Weges ist es aber sinnvoll, den Hinweis zumindest in der Nähe des Bildes zu setzen.
IV. Fazit
Jede Fotoagentur hat eigene, individuelle Lizenzbestimmungen, die sich nicht nur hinsichtlich der Nennung des Urhebers deutlich unterscheiden. Vor der Nutzung eines Fotos sollten die Lizenzbedingungen daher genauestens studiert werden (dies kann der vorliegende Beitrag nicht ersetzen!) - eventuelle Unklarheiten sind unbedingt vor Verwendung eines Fotos abzuklären. Ansonsten kann z.B. bei unterbliebener Urhebernennung ein eigentlich kostenlos nutzbares Foto schnell hunderte Euro kosten.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
© Sergey Nivens - Fotolia.com
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26 Kommentare
Für uns ist das sehr ägerlicher, da wir als Verkaufsargument auch unsere Bilder haben, die sich eben vom Wettbewerb unterscheiden.
Nun nehmen einige Verkäufer unser Bild zum Beispiel von Amazon und integrieren das in alle eigenen angeboten.
Gibt es hier eine rechtliche Handhabe? Wir haben die originalbilder in voller Auflösung vorliegen. Die "Datendiebe" haben dies nicht.
Vielen Dank für die Unterstützung
Eric Böttcher
Danke
Pixabay macht die folgenden Angaben:
"Was ist Pixabay?
Pixabay ist eine kreative Community, die Bilder und Videos frei von Urheberrechten mit anderen teilt. Alle Inhalte werden unter Creative Commons CC0 veröffentlicht, was eine sichere Verwendung selbst für kommerzielle Zwecke ermöglicht. Eine Quellenangabe ist freiwillig."
Bedeutet es, dass man die Bilder einfach so verwenden kann ohne irgendwelche Angaben dazu zu machen?
Vielen Dank
Matthias
muss ich bei einem Foto bei FB auch die Bildnummer nennen oder reicht der Fotografenname und Fotolia als Nennung?
Muss die Kennzeichnung eine bestimme Größe haben. Also muss ich es eindeutig lesen können?
VG Renate
Ihre Angaben zu den Fotolia-Copyrightvermerken sind nicht mehr aktuell.
Von "Angaben im Impressum" ist nicht mehr die Rede. Die Änderungen werden dem Kunden leider auch nicht mitgeteilt, sodass man im Zweifelsfall erst über eine Abmahnung davon erfährt.
Hier der aktuelle Text:
Muss ich Copyright-Informationen angeben, wenn ich ein Bild von Fotolia verwende?
Nach oben
Sie sollten Copyright-Informationen angeben, wenn es gesetzlich vorgeschrieben oder gebräuchlich ist. Sie müssen Copyright-Informationen angeben, wenn Sie das Bild in einem redaktionellen Artikel oder auf Social-Media-Seiten verwenden.
Für die Verwendung unbearbeiteter Bilder auf Social-Media-Seiten können Sie die Social-Media-optimierte Versionen der Datei herunterladen und verwenden, die bereits die Copyright-Informationen erkennbar innerhalb der Bilddatei enthält und in der richtigen Größe vorliegt. Achten Sie darauf, keine Copyright-Informationen zu entfernen.
Für die redaktionelle Verwendung müssen Sie die Copyright-Informationen unter Verwendung dieses Formats angeben: © Name des Fotografen / Fotolia. Die Copyright-Informationen sind neben dem Bild auf der Fotolia Website zu finden. Diese Informationen können auf oder neben dem Bild oder bei audiovisuellen Produktionen in den Credits des Projekts erscheinen.
(Stand: 10.01.2017)
eine Frage zu diesem Thema:
Gilt das auch für vom HErsteller zur Verfügung gestellte Produktfotos?
Danke für eine Antwort. MFG
Was passiert denn, wenn der Fotograf dann entweder eine nicht lizenzierte Bearbeitung oder eine Verunstaltung des Werks durch den Copyrighthinweis rügt?
sind diese Hinweise zu den Copyright-Hinweisen noch aktuell?
Ich habe gehört, das z.B. bei Fotolia der Hinweis im Impressum nicht ausreicht!
Und wie ist es bei Shutterstock, hat sich dort etwas seit 2011 geändert?
Viele Grüsse,
Svetlana
Diese Informationen enthält auch nicht die runter geladene ZipDatei.
Wieso ist die Angabe nicht schon auf den Bildern drauf, oder es liegt zumindest der Zipdatei ein RTF bei???!!!
langt es eigentlich auch, wenn man die Bildrechte unter einer Gliederung bei den Versandkosten und Lieferbedingungen einfügt?
Da wir im Impressum von Janolaw unterstützt werden.
LG
Schweiger
Fotolia will ein (c) im Fotonachweis haben. Ist das nicht völliger Unfug, in Deutschland ein US-Zeichen zu verwenden, das hier sowieso keine Bedeutung hat? Es müsste doch eigentlich reichen einen sauberen Bildnachweis am Bild zu haben - oder täusche ich mich?
ein guter Ratgeber. Was halten Sie davon, die http://commons.wikimedia.org/ als eine der größten Daten-Banken mit ausschließlich freien Bildern einzubeziehen?
Wir erleben leider oft, dass dort die Lizenz nicht eingehalten wird und vielleicht hilft eine solche Anleitung wie bei Ihnen.
Danke und Gruß,
M.H.
Rückwirkend hat das wohl keine Folgen?
Viele Grüße
Klaus C. Schmidt
Wir sind ein bundesweit tätiges Werbetechnikunternehmen und haben immer wieder damit zu kämpfen, dass Kunden glauben wenn wir ein Logo entwickeln das der Kunde dieses beliebig einsetzen darf.
Oft bekommen wir sogar Anrufe von Zeitungsredaktionen, wir mögen doch bitte eine Logografik senden, damit diese in Werbeanzeigen oder im redaktionellen Bereich genutzt werden kann.
Die Logodaten sind aber doch unsere geistige Schöpfung und fallen ebenso wie Bilder beim Fotografen unter das UrHG.
Können wir hier auch Schadensersatz einfordern?
Reicht es dann aus den 1) Namen der Zeitschrift
2) Heft Nummer /Jahrgang
3) Autor?
z.B. Food & Foto ....
...wie sieht der Sachverhalt in diesem Fall eigentlich aus?
Denn man möchte ja auch die Fotos als Anrichtungstips benutzen können, also keinerlei Komerzielle Nutzung. Aber es könnten ja Rezepte vieleicht von anderen gesehen werden?
PS: Wenn möglich, dann bauen Sie bitte die Kommentarfunktion so um, dass nicht der gesamte Kommentartext gelöscht wird, nur weil man vergessen hat den Titel einzugeben ...
Da wir Bilder für das Webdesign fast nur von fotolia verwenden sind wir gar nicht auf die Idee gekommen das der Urhebernachweis bei Pixelio ganz anders und komplizierter ist.
DANKE
PS: Ich weis warum ich unsere Kunden für eine Rechtsberatung an euch verweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr FIRST-WEB Team
Kurt Schnabel
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