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Achtung: Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG

14.04.2009, 22:32 Uhr | Lesezeit: 1 min
Achtung: Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Elektrogesetz" veröffentlicht.

In einer aktuellen PM gibt das Unternehmen Take-e-way bekannt, dass man in Erfahrung gebracht habe, dass dem Umweltbundesamt (UBA) rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeitete Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG vorliegen müssten.

Auch wenn die Zahl vom UBA nicht bestätigt worden wäre, habe das UBA dem Unternehmen take-e-way mitgeteilt, dass Verstöße gegen die Pflicht zur Mengenmeldung nun abgearbeitet würden. (Wozu das UBA jedoch bereits in personeller Hinsicht kaum in der Lage sein dürfte).

Vorrangig sollen dabei anscheiend die Fälle bearbeitet werden, bei denen Hersteller ihre monatlichen Mengenmeldungen einmalig oder mehrmals gar nicht getätigt haben.

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach vor (in der Regel recht saftigen) Bußgeldbescheiden des Umweltbundesamts gewarnt. Hersteller und Importeure von Elektroartikeln sollten sich, soweit noch nicht längst geschehen, spätestens jetzt mit den gesetzlichen Vorgaben des ElektroG vertraut machen!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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