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Die IT-Recht Kanzlei München berät Onlinehändler in der Europäischen Union, die einen Zugang zum deutschen Markt suchen

28.03.2013, 10:01 Uhr | Lesezeit: 4 min
Die IT-Recht Kanzlei  München berät Onlinehändler in der Europäischen Union, die einen Zugang zum deutschen Markt suchen

Deutschland ist einer der größten europäischen Märkte für den Onlinehandel. Das Volumen des Onlinehandels in Deutschland lag im Jahre 2012 bei etwa 30 Mrd. Euro. Für Onlinehändler in der Europäischen Union sollte eigentlich der Zugang zum deutschen Onlinemarkt einfach sein, wenn man in Betracht zieht, in welchem Maße das Fernabsatzrecht in der Europäischen Union durch EU-Richtlinien in den letzten Jahren harmonisiert wurde.

Trotz aller Bestrebungen, das Fernabsatzrecht zu harmonisieren, verbleiben doch gewichtige nationale Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten. EU-Recht und nationales Recht bestehen nebeneinander. Entscheidend ist für den Onlinehändler die Anwendung des Fernabsatzrechts. Gerichtsurteile zum Fernabsatzrecht und insbesondere das Prozesskostenrecht können je nach EU-Mitgliedsstaat unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Onlinehandel schaffen. So muss der europäischen Onlinehändler, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Geschäfte tätigen will, gewichtige Marktzugangsbarrieren überwinden und hat mit erheblichen rechtlichen Risiken zu kämpfen.

Dies gilt insbesondere für Deutschland. Deutschland ist stolz auf sein extrem ausdifferenziertes Rechtssystem. Verbraucherschutz spielt im Onlinehandel eine immer größere Rolle. So muss ein Onlinehändler aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, der in Deutschland Geschäfte tätigen will, damit rechnen, dass gegen ihn vor deutschen Gerichten geklagt wird, insbesondere, wenn es um Geschäfte mit Verbrauchern handelt. Prozesse vor deutschen Gerichten sind für einen Onlinehändler im europäischen Ausland, der mit der deutschen Rechtsordnung nicht vertraut ist, ein erhebliches Geschäftsrisiko, zumal die Rechtskosten für ihn kaum kalkulierbar sind. Aber leider ist das nicht alles. Es besteht in Deutschland die Besonderheit der Abmahnung. Das heißt, ein Konkurrent kann einen Onlinehändler aus dem europäischen Ausland, der Geschäfte in Deutschland tätigt, wegen wettbewerbswidrigen Handelns abmahnen. Der deutsche Konkurrent kann zum Beispiel behaupten, dass das angebotene Produkt oder seine Bewerbung deutsches Verbraucherrecht verletzt oder Urheberrechte, Marken- oder Domainrechte verletzt. Deutsche Gerichte können in solchen Fällen auch gegen Onlinehändler mit Sitz in einem anderen europäischen Staat vorgehen, wenn diese Händler in Deutschland Geschäfte tätigen. Im deutschen Abmahnrecht gibt es eine Besonderheit, die sich so in anderen europäischen Staaten nicht findet und die sich für den europäischen Onlinehändler zu einem Albtraum auswachsen kann. Der europäische Händler, der Geschäfte in Deutschland tätigt, muss nämlich im Fall einer Abmahnung durch einen Wettbewerber die Kosten der Abmahnung tragen, selbst wenn er der Abmahnung sofort Folge leistet. Diese Abmahnkosten können erheblich sein (abhängig vom Streitwert). Diese Besonderheit des deutschen Abmahnrechts erklärt, warum gerade in Deutschland Abmahnungen sehr häufig sind. Der abgemahnte europäische Onlinehändler steht so vor der unangenehmen Alternative, entweder der Abmahnung Folge zu leisten und die Abmahnkosten zu tragen oder einen langwierigen Rechtsstreit mit meist ungewissem Ausgang vor deutschen Gerichten in Kauf zu nehmen.

Der Versuch, auf dem deutschen Onlinemarkt Fuß zu fassen, kann so für den europäischen Onlinehändler ein hohes Geschäftsrisiko beinhalten. Eine qualifizierte Beratung und Betreuung durch eine spezialisierte deutsche Anwaltskanzlei ist daher unabdingbar.

Die IT-Recht Kanzlei München ist seit 2004 als mittelständische Sozietät in den Bereichen IT-Recht und e-Commerce-Recht tätig und betreut derzeit über 1200 Online-Unternehmen. Über 9000 Internetpräsenzen nutzen derzeit die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei. Sie ist gerne bereit, Onlinehändler aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten zu beraten, die einen Zugang zum deutschen Markt suchen. Die IT-Recht Kanzlei kann eine qualifizierte Rechtsberatung auf den Gebieten e-Commerce, IT-Vertragsrecht, Vergaberecht/EVB-IT, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie Marken- und Domainrecht anbieten. Die praktische Tätigkeit der letzten Jahre deckt jedoch auch „Exoten“ wie Lebensmittelrecht und ärztliches Werberecht ab. Zusätzlich werden Schutzpakete, Update-Dienste sowie Webchecks mit eigenem Prüfzeichen angeboten. Darüber hinaus betreibt die Kanzlei ein umfassendes Partnernetzwerk, dem sich namhafte Institutionen und Unternehmen aus allen Bereichen der IT- und Internetbranche angeschlossen haben. Die IT-Recht Kanzlei möchte, dass ihre Mandanten sich auf ihre Geschäfte konzentrieren können anstatt sich mit rechtlichen Fragen auseinanderzusetzen, die sie in guten Händen wissen.

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