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IT-Recht Kanzlei bietet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Miete an

11.06.2009, 17:19 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei bietet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Miete an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio erweitert und bietet Online-Händlern seit neuestem auch professionelle Rechtstexte für die Online-Vermietung von beweglichen Sachen als Schutzpaket an. Hierzu gehören professionell erstellte Standard-AGB die speziell auf die Vermietung von beweglichen Sachen über das Internet zugeschnitten sind.

Ebenso wie der Verkauf von Waren hat in den letzten Jahren auch die Vermietung von beweglichen Sachen über das Internet stark zugenommen. Ein Blick auf große Online-Miet-Plattformen wie etwa erento.com bestätigt dies. Dort können alle erdenklichen Gegenstände wie etwa Autos, Werkzeuge oder auch Musikinstrumente online gemietet werden.

Viele Anbieter bedenken dabei aber nicht, dass sie dem Verbraucher ebenso wie beim Verkauf von Waren auch bei Angeboten zum Abschluss von Mietverträgen im Fernabsatz bestimmte Informationen vorhalten müssen. Hierzu zählt u. a. auch eine Widerrufsbelehrung, die jedoch auf die Vermietung von beweglichen Sachen zugeschnitten sein muss. Werden solche Informationen nicht oder nicht korrekt vorgehalten, kann dies u. U. auch einen Wettbewerbsverstoß begründen, der von Mitbewerbern abgemahnt werden könnte.

Darüber hinaus erscheint im Hinblick auf den hohen Wert vieler Mietsachen auch die Verwendung professioneller Miet-AGB sehr sinnvoll. Hierauf scheinen viele Anbieter in diesem Bereich bisher jedoch keinen gesteigerten Wert zu legen. So finden sich im Internet zahlreiche Miet-Angebote, denen entweder überhaupt keine AGB oder sogar falsche AGB zugrunde gelegt werden, etwa weil dabei auf reine Verkaufs-AGB Bezug genommen wird.

Diesem Missstand möchte die IT-Recht Kanzlei mit ihrem Angebot entgegentreten. Online-Händler haben die Möglichkeit, sich die speziell für die Vermietung von beweglichen Sachen über das Internet angefertigten AGB der IT-Recht Kanzlei zu erwerben.


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