Am 05.10.2011 wird vom Mailorderportal der Preis für den Onlineshop des Jahres 2011 vergeben – zwei der Finalisten sind zufriedene Mandanten der IT-Recht Kanzlei München.
Anfang Oktober ist es soweit – nach der Abstimmungsphase (15.06.-15.07.) im Mailorderportal wird auf dem Deutschen Versandhandelskongress 2011 der Preis für den Onlineshop des Jahres 2011 vergeben, seit über zehn Jahren in der Branche als „Oscar des Onlinehandels“ anerkannt.
Mit einigem Stolz können wir berichten, dass zwei unserer Mandanten – tennis-point.de und schulranzen-onlineshop.de – als Finalisten in die Endabstimmung durch eine Fachjury gegangen sind und somit jetzt schon zu den Top 11 der Onlineshops Deutschlands 2011 zählen.
Ein solcher Erfolg ist sicherlich das Ergebnis harter Arbeit – schön zu wissen, dass wir den Betreibern beider Shops durch unsere Beratungsleistungen ein wenig den Rücken freihalten durften, sodass sie sich voll und ganz auf den Erfolg ihrer Shops konzentrieren konnten und können. Wir gratulieren tennis-point.de und dem schulranzen-onlineshop.de zu der bisherigen Leistung und drücken beiden Finalisten fest die Daumen für die Endabstimmung!
© vege - Fotolia.com
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
1 Kommentar
Das Vertrauen des Kunden sollten die Shopinhaber beim Kunden mit ihrer eigenen Kompetenz und dem Warensortiment schaffen und untermauern und weniger mit nichtssagenden Bezahl-Siegeln. Ist ja fast schon so nervig, wie die ganzen DLG-"Prämierungen" von Supermarktwaren.
Aber insgesamt nett gemachte Shops.