Online-Shop-AGB der IT-Recht Kanzlei: Starkes rechtliches Fundament für Online-Shops
Im Rahmen ihrer Schutzpakete bietet die IT-Recht Kanzlei Rechtstexte für zahlreiche Anwendungsfälle im Online-Handel an. Neben dem klassischen Verkauf von Standard-Waren spielen dabei immer häufiger auch andere Geschäftsmodelle eine Rolle, wie etwa der Verkauf von personalisierten Produkten, der Verkauf von Waren im Rahmen von Abonnements, der Verkauf von Gutscheinen oder die Bereitstellung von digitalen Produkten. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere AGB für eigene Online-Shops im Lauf der Zeit um zahlreiche praxisrelevante Anwendungsfälle zu erweitern, so dass diese inzwischen einen beachtlichen Leistungsumfang bieten.
Inhaltsverzeichnis
Wozu braucht man eigentlich AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305 Abs. 1 BGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.
Das Gesetz schreibt nicht vor, dass man als Unternehmer AGB verwenden muss. Allerdings sieht das Gesetz insbesondere für den elektronischen Geschäftsverkehr einige besondere Informationspflichten vor, die man teilweise auch im Rahmen von AGB erfüllen kann. Zudem kann die Verwendung von AGB zweckmäßig sein, insbesondere wenn man sich als Unternehmer rechtliche Vorteile im Vergleich zur gesetzlichen Lage verschaffen möchte, soweit dies zulässig ist. Schließlich kann die Verwendung professioneller AGB auch das Vertrauen der angesprochenen Verkehrskreise erhöhen, da diese einen professionellen Eindruck vermitteln.
Welche Risiken bestehen bei der Verwendung von AGB?
AGB müssen einerseits inhaltlich zu dem konkret praktizierten Geschäftsmodell des Unternehmers passen und sie müssen andererseits mit den konkreten gesetzlichen Vorgaben in Einklang stehen, dürfen also insbesondere nicht so weit zum Nachteil des Vertragspartners vom Gesetz abweichen, dass sie diesen unangemessen benachteiligen. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind zudem besondere Regelungen zum Verbraucherschutz zu beachten, die unter keinen Umständen durch AGB umgangen werden dürfen.
Bei der Verwendung unzulässiger bzw. unwirksamer AGB drohen ggf. kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden, die zur Abmahnung berechtigt sind. Zudem kann man sich als AGB-Verwender im Falle eines Rechtsstreits mit dem Vertragspartner nicht auf unwirksame AGB-Klauseln berufen. Diese werden ggf. durch die gültige Rechtslage ersetzt.
Darf man AGB von fremden Quellen kopieren?
AGB sind grundsätzlich als Schriftwerke urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers vervielfältigt und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Wer AGB ohne entsprechende Lizenz von fremden Quellen übernimmt, begeht damit in der Regel eine Urheberrechtsverletzung, was zu einer kostenpflichtigen Abmahnung durch den Rechteinhaber führen kann. Zudem können die übernommenen AGB inhaltlich fehlerhaft sein, mit der Folge, dass sich der Verwender damit zugleich auch dem Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände aussetzt.
Was beherrschen die AGB der IT-Recht Kanzlei?
Die Online-Shop-AGB der IT-Recht Kanzlei berücksichtigen die für den Online-Handel einschlägigen Regelungen wie etwa die EU-Verbraucherrechterichtlinie sowie die einschlägigen Vorschriften des BGB und des EGBGB.
Zudem beherrschen die AGB folgende für den Warenverkauf besonders praxisrelevante Sachverhalte:
- Lieferungen, die per Spedition „frei Bordsteinkante“ erfolgen,
- Eigentumsvorbehalt bei Vorleistungspflicht des Verkäufers,
- Beschränkung der Mängelhaftung – etwa für gebrauchte Ware,
- Vereinbarung deutschen Kaufrechts bei Verträgen mit ausländischen Käufern,
- Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher aus Nicht-EU-Mitgliedstaat,
- Haftungsfreistellung bei der Verletzung von Drittrechten für individualisierbare Produkte,
- Lieferung von Waren im Rahmen von Abonnementverträgen.
Darüber hinaus berücksichtigen die AGB auch folgende Leistungen, die vom Unternehmer ggf. neben dem Verkauf physischer Waren über einen eigenen Online-Shop angeboten werden:
- Verkauf von Waren mit digitalen Elementen,
- Verkauf von Datenträgern mit digitalen Inhalten,
- Verkauf von Gutscheinen,
- Verkauf von Tickets,
- Bereitstellung digitaler Inhalte (ausgenommen Software, die in elektronischer Form geliefert wird),
- Bereitstellung von Lizenzschlüsseln in physischer oder digitaler Form,
- Vermittlung von Telekommunikationsverträgen,
- Montage/Einbau von Gegenständen beim Kunden, die diesem vom Unternehmer verkauft wurden,
- Reparatur von (paketversandfähigen) Gegenständen des Kunden beim Unternehmer (außerhalb der kaufrechtlichen Gewährleistung).
Entsprechende AGB bieten wir im Rahmen unserer Schutzpakete bereits zu einem Monatspreis ab 9,90 EUR zzgl. USt. an. Zusätzlich enthalten unsere Schutzpakete weitere Rechtstexte wie etwa eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung. Flankiert werden die Rechtstexte von zahlreichen Mustern, Anleitungen und sonstigen Services für den Online-Handel.
Unser Schutzpaket mit AGB für eigene Online-Shops kann hier bezogen werden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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