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Einfach erklärt: Die konkreten Pflichten nach dem Verpackungsgesetz für Online-Händler

28.09.2018, 15:24 Uhr | Lesezeit: 2 min
Einfach erklärt: Die konkreten Pflichten nach dem Verpackungsgesetz für Online-Händler

Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update) Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)" veröffentlicht.

Das neue Verpackungsgesetz tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Wir erklären in aller Kürze, was Online-Händler nun zu tun haben. Die Systembeteiligungspflicht gemäß Verpackungsgesetz betrifft alle Händler, die gewerblich Verpackungen in Verkehr bringen, die in Deutschland typischerweise beim privaten Endverbraucher oder sonstigen Endkunden wie Handwerksbetrieben, Kantinen, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, Restaurants etc. anfallen.

Schritt 1: Registrierungspflicht

Online-Händler müssen sich bis zum 01.01.2019 bei der Zentralen Stelle registrieren. Die Registrierung kann hier vorgenommen werden.

Kosten fallen für die Registrierung keine an.

Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier

Schritt 2: Lizenzierungspflicht

Online-Händler müssen ihre Verpackungen nach der erfolgten Registrierung kostenpflichtig bei einem sog. dualen System (z.B. Activate, Landbell etc...) anmelden

Empfehlung: Sie möchten Ihre Verpackungen günstig lizenzieren - ohne lange Vertragsbindungen?

Wir konnten für unsere Mandanten auch für das Jahr 2022 wieder einen Rabatt i.H.v. 8 % mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code ist hier hinterlegt.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten immerhin noch einen Rabatt i.JH.v. 5%, wenn sie folgenden Gutscheincode verwenden: LES2022IRK5 oder auf diesen Direktlink klicken.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier

Schritt 3: Datenmeldepflicht

Online-Händler haben die an das duale System übermittelten Angaben unverzüglich auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister mitzuteilen. Die Mitteilung muss dabei mindestens folgende Angaben enthalten

  • Registrierungsnummer
  • Materialart und Masse der Verpackungen
  • Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung (7.c.) vorgenommen wurde
  • Zeitraum, für den die Systembeteiligung vorgenommen wurde

Rechtliche Hintergrundinformationen siehe hier

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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5 Kommentare

H
Harald Trenz 31.01.2022, 21:41 Uhr
Sind Polsterumschläge auch von diesem Verpackungsgesetz betroffen?
Muss ich als Kleinunternehmer, der im Jahr weniger als 10 Polsterumschläge der Größe A6 verschickt, dafür auch registrieren? Darin wird lediglich ein Speicherstick verschickt. Standardmäßig kann man die Software downloaden.
M
Max 04.10.2018, 11:09 Uhr
Kleinunternehmer mit sehr geringem Paketversandanteil
Sorry, aber dass ist doch für Kleinunternehmer, die mal ein Paket im Monat versenden (weil großteils Kunden Selbstabholer) doch echt doof sich extra lizensieren zu lassen. Wegen geschätzten 1 1/2 Meter Paketband, welches man braucht um das Paket, wie in meinem Fall, nach der Prüfung wieder zu verschliessen, sich dann extra zu registrieren und dafür auch noch ca. 10/Euro jährlich zu bezahlen. Dass ist doch wie ein Zwangsabo bei einem DualenSystem ..
E
Elisabeth 03.10.2018, 08:55 Uhr
Frau
Danke für die Information!
Inwieweit betrifft mich diese Neuregelung als Österreicherin? Gibt es dazu schon Genaueres? Danke und LG
V
V. Vogelsang 30.09.2018, 21:36 Uhr
Nachtrag
Im Speziellen ist für mich von Interesse, wie es sich beim Dropshipping aus Nicht-EU Ländern verhält, weil man dann ja als Importeur gilt.
V
V. Vogelsang 29.09.2018, 13:26 Uhr
Dropshiping
Wie sieht es beim Dropshipping aus? Was, wenn ich die Ware und damit die Verpackung nie zu Gesicht bekomme? Von unterschiedlichen Händlern bei tausenden unterschiedlichen Produkten die Verpackungsmenge zu ermitteln halte ich für unangemessenen Aufwand.

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