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OLG Stuttgart: Grundpreis in der Mini-Galerieansicht von eBay - ja oder nein?

12.09.2018, 15:20 Uhr | Lesezeit: 4 min
OLG Stuttgart: Grundpreis in der Mini-Galerieansicht von eBay - ja oder nein?

Ist eine durch eBay automatisch erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produktes, die keine Angaben zu dessen Material und Verwendungszweck enthält, ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV)? Die Beantwortung der Frage war relevant für eine Vertragsstrafenforderung aufgrund einer nicht getroffenen Grundpreisanzeige in der Minigalerieansicht. Das OLG Stuttgart beleuchtete diese Frage in einem sehr praxisrelevanten Urteil, welches insbesondere eBay-Händler interessieren dürfte.

Im Visier der Abmahner: eBay-Minigalerie

Der Beklagte wurde vom Kläger vor dem Rechtsstreit verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Auslöser der Unterlassungsansprüche war die Tatsache, dass der Beklagte seine angebotenen Artikel bei eBay nicht rechtskonform im Hinblick auf die Angabe des Grundpreises nach der Preisangabenverordnung (PAngV) kennzeichnete.

Die abgegebene Unterlassungserklärung verpflichtete den Beklagten, „neben dem Endpreis gleichzeitig auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben“. Nach Abgabe der Erklärung machte der Kläger die Zahlung einer Vertragsstrafe gegen den Beklagten geltend. Aus seiner Sicht hatte der Beklagte seine Pflichten verletzt, indem in der „Minigalerie“ unter anderem keine Angaben zum Grundpreis des jeweiligen Produkts aufgeführt worden waren.

Die sog. Minigalerie wird automatisch durch eBay aus den eingestellten Artikeln erstellt und bietet somit eine verkleinerte Ansicht einer Auswahl von Produkten. Wie sieht solche eine Mini-Galerieansicht aus? Hierzu haben wir nachstehend ein Beispiel eingefügt:

Kleine Galerieansicht auf der Plattform eBay

Beispielhafte "kleine Galerieansicht" auf der Plattform eBay

Der Anbieter kann zwar die Produktbeschreibung bearbeiten, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Länge und auch nicht auf die Artikelauswahl. Da sich der Beklagte weigerte, die Vertragsstrafe zu zahlen, beschritt der Kläger den Rechtsweg.

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Urteil des OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart (Urteil v. 15.02.2018, Az. 2 U 96/17) entschied, dass eine von eBay automatisiert erzeugte Minigalerie-Ansicht, welche keine Angaben zum Artikel wie dessen Material und Verwendungszweck enthält, kein Angebot im Sinne von § 2 Abs. 1 PAngV darstellt. Somit sei auch keine Verpflichtung dahingehend gegeben, den Grundpreis in der Minigalerie-Ansicht anzugeben.

Ein fraglicher Punkt war, ob die durch den Beklagten abgegebene Unterlassungserklärung den Fall des vorgeworfenen Verstoßes überhaupt erfasste. Die Richter führten dazu aus, dass sich die Auslegung der Vertragsstrafeverpflichtungserklärung nach den allgemeinen Regeln der §§ 133, 157 BGB und somit nach dem wirklichen Willen der Vertragsparteien richte. Nicht nur exakt gleiche Verstöße seien erfasst, sondern auch die Begehung leicht abgewandelter, im Kern aber gleichartiger Handlungen. Es sei regelmäßig davon auszugehen, dass die Vertragsparteien auch im Kern der Unterlassungserklärung gleichartige Verletzungsformen erfassen wollten. Insofern sei der im Raum stehende Verstoß grundsätzlich von der abgegebenen Unterlassungserklärung erfasst.

Ist in der Mini-Galerie ein „Angebot“ zu sehen?

Bezüglich des Vorliegens eines Angebots im Sinne der Preisangabenverordnung sei entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch immer dann ein solches anzunehmen, wenn mit ihm die Bereitschaft zum Ausdruck komme, eine bestimmte Ware gegen Entgelt zur Verfügung stellen zu wollen.

Das OLG Stuttgart stellte fest, dass die Minigalerie nicht alle notwendigen Eigenschaften enthält, um den Kunden in die Lage zu versetzen, eine Kaufentscheidung treffen zu können. Dies sei zum Beispiel dadurch anzunehmen, dass die Minigalerie-Ansicht (wie der Name schon sagt) in geringer Größe dargestellt werde und somit den Kunden eher dazu verleiten würde, durch Klicken auf die Mini-Ansicht das eigentliche Angebot aufzurufen.

Weiter sei der der Beklagte auch nicht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verpflichtet, diese Form der Anpreisung - die kein Angebot im Sinne der PAngV darstellt - ohne Angabe der Grundpreise zu unterlassen.

Praxishinweis der IT-Recht Kanzlei

Das OLG Stuttgart geht in seiner Entscheidung davon aus, dass bei einer Mini-Galerieansicht auf der Plattform eBay kein "Angebot" im Sinne der PAngV gegeben ist und lehnte damit den geltend gemachten Vertragsstrafenanspruch im entschiedenen Fall ab. Allerdings sollte man aus der Entscheidung nicht vorschnell schließen, dass im Rahmen der Mini-Galerieansicht keine Grundpreise anzugeben sind! Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei hat das OLG Stuttgart im Fall nur über das Vorliegen eines "Angebots" zu entscheiden gehabt, nicht aber, ob eine (die Grundpreisangabe auslösende) Werbung vorlag.

Nichtsdestotrotz ist nämlich in der eBay-Minigalerie eine „Werbung“ im Sinne des § 1 Abs. 1 PAngV zu sehen, was nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei auch die Angabe des Grundpreises erfordert! Die Abgrenzung zwischen einem Angebot und einer Werbung ist nicht immer leicht. Grundsätzlich handelt es sich um eine Werbung, wenn bis zum Abschluss des Kaufvertrags noch ergänzende Angaben gemacht werden müssen bzw. noch weiterer Verhandlungsbedarf zwischen den Parteien besteht. Sobald in der Werbung Angaben zum Preis gemacht werden, unterliegt diese den Anforderungen der PAngV. Die Vorgaben zur Angabe des Grundpreises gelten sowohl für Angebote, als auch für die Werbung für grundpreispflichtige Artikel. Im Fall der eBay-Minigalerie empfiehlt es sich also - trotz Werbungscharakters aufgrund der Preisangaben - stets die Grundpreise anzugeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Übrigens: Das Amtsgericht Bad Iburg (Urteil vom 11.11.2015, Az: 4 C 390/15) hatte entschieden, dass eine Grundpreisangabe auf eBay auch in der Mini-Galerieansicht notwendig sein soll. Es bleibt abzuwarten, wie sich andere Gerichte in dieser Frage positionieren werden.

Mehr Informationen zum Thema Grundpreis auf eBay können SIe hier nachlesen!

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Bildquelle:
© Trueffelpix - Fotolia.com (3)

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