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IT-Recht Kanzlei jetzt auch in Österreich aktiv: Kooperation mit AWZ Rechtsanwälte GmbH

25.11.2011, 10:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei jetzt auch in Österreich aktiv: Kooperation mit AWZ Rechtsanwälte GmbH

Internethandel ist grenzüberschreitend – gerade zwischen Deutschland und Österreich, wo der internationale Handel durch die gemeinsame Sprache und Währung vereinfacht wird. Doch auch wenn durch Verordnungen und Richtlinien der EU die Rechtssysteme in großen Teilen angeglichen sind, bestehen im Detail Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Recht. Gut, dass auch der Service der IT-Recht Kanzlei jetzt grenzüberschreitend ist.

Onlinehändler in Österreich und Deutschland werden aufgrund der gemeinsamen Sprache in der Regel sowohl um Kunden in Österreich, als auch in Deutschland werben. Rechtlich sind hier die Verbraucherschutznormen beider Länder maßgeblich; trotz einer weitgehenden Harmonisierung des europäischen Rechts ist für eine effektive Beratung jedoch die Kenntnis beider Rechtssysteme notwendig.

Mit der AWZ Rechtsanwälte GmbH haben wir ein perfektes österreichisches Gegenstück zu unserer Arbeit gefunden.

In Zukunft kooperieren wir eng mit unseren Innsbrucker Kollegen, sodass wir gemeinsam eine grenzüberschreitende Beratung in rechtlichen Angelegenheiten rund um den e-Commerce anbieten können – beiderseits der deutsch-österreichischen Grenze. Die IT-Recht-Kanzlei und AWZ Rechtsanwälte GmbH beraten bereits zahlreiche gemeinsame Mandanten in rechtlichen Fragen zum grenzüberschreitenden Handel; so ermöglichen wir es insbesondere österreichischen Händlern, rechtssicher in Deutschland und Österreich Waren zu verkaufen.

Wir freuen uns, einen im österreichischen e-Commerce so versierten Partner gefunden zu haben und hoffen auf eine lange und erfolgreiche Zusammenarbeit!

Bildquelle:
© Marco Birn - Fotolia.com

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