IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Nutzungsbedingungen bei eBay-Kleinanzeigen: Worauf müssen Nutzer achten?

21.10.2015, 08:51 Uhr | Lesezeit: 6 min
von Anna Bosch
Nutzungsbedingungen bei eBay-Kleinanzeigen: Worauf müssen Nutzer achten?

eBay Kleinanzeigen: AGB der IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro / Monat Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "eBay Kleinanzeigen: AGB der IT-Recht Kanzlei bereits ab 9,90 Euro / Monat" veröffentlicht.

Die Website eBay-Kleinanzeigen ist ein beliebtes Portal, um Waren insbesondere auf lokaler Ebene zu vermarkten. Wie es funktioniert und welche Regeln dabei auch von privaten Nutzern beachtet werden müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

1. Überblick

Das eBay Kleinanzeigen-Portal ist 2009 aus dem Online-Kleinanzeigenmarktplatz „Kijiji“ hervorgegangen. Trotz der Namensähnlichkeit funktioniert „eBay Kleinanzeigen“ anders als das Onlineauktionsportal „eBay“. Die auf eBay Kleinanzeigen angebotenen Produkte sind nicht immer Neuware und werden häufig durch private Anbieter verkauft. Auch Anzeigen gewerblicher Händler sind möglich. Diese treffen besondere Pflichten (u.a. müssen sie Verbraucher ggf. über ihr Widerrufsrecht belehren).

Das Angebot des Portals richtet sich vorwiegend an eine Nutzergruppe, die mit den Lesern herkömmlicher Anzeigenblätter vergleichbar ist. Ein Kaufvertrag kommt bei eBay Kleinanzeigen nicht durch (teil-)automatisierte Abläufe zustande, sondern durch direkten Kontakt zwischen Anbieter und Interessent. Auch das Verschenken von Waren über eBay Kleinanzeigen ist möglich; manchmal werden auch Dienstleistungen inseriert. Insbesondere durch die Möglichkeit der lokalen Eingrenzung bei der Suchfunktion, können Kaufinteressenten sich nicht nur Waren zusenden lassen, sondern Artikel in ihrer Nähe finden und eine Selbstabholung vereinbaren, was viele Anbieter (z.B. von Möbelstücken) bereits in ihrer Angebotsbeschreibung so wünschen. Dies kann auch für den Interessenten verschiedene Vorteile bieten: Die Selbstabholung bietet nicht nur den Vorteil, dass keine Versandkosten anfallen, sondern z.B auch den Vorteil, dass nicht das Risiko einer Vorauszahlung bei unsicherem Versand eingegangen werden muss und bei unzureichender Angebotsbeschreibung das Produkt überprüft und sogar ggf. vom Kauf Abstand genommen werden kann.

„eBay Kleinanzeigen“ ist für viele Händler eine interessante Alternative zu etablierten Plattformen. Die Kosten sind gering, die Besucherzahlen gut. Das verleitet zum Ausprobieren. Allerdings sollten sich Händler bewusst sein, dass auch das Verkaufen über „eBay Kleinanzeigen“ schnell zum Bumerang werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Sicher Sie sich ab und nutzen Sie die AGB der IT-Recht Kanzlei für eBay-Kleinanzeigen.

Banner Premium Paket

2. Wie funktioniert das eBay Kleinanzeigen-Portal?

Nutzer des eBay Kleinanzeigen-Portals können Anzeigen (Angebote, aber auch Gesuche) erstellen und diese mit Worten und Bildern beschreiben. Dies ist auch ohne Registrierung möglich, da schon mit der Aufgabe einer Anzeige ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der hinter „eBay Kleinanzeigen“ stehenden niederländischen Gesellschaft Marktplaats BV zustande kommt. Eine dennoch vorgenommene Registrierung setzt die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und die Wahl eines Passworts voraus. Dabei ist zu beachten, dass derselbe Benutzer oder dasselbe Unternehmen nur unter Verwendung einer E-Mail-Adresse Anzeigen aufgeben darf. Jedoch ist es erlaubt, einen privaten und einen gewerblichen Account zu nutzen. Derselbe Benutzer darf in diesem Fall für zwei E-Mail-Adressen Registrierungen vornehmen.

Schon bei Angebotserstellung können die Produkte mit dem Zusatz „Festpreis“, „Verhandlungsbasis“ („VB“) oder „zu verschenken“ versehen werden. Die Kategorien sind jedoch nicht bindend. Da der Vertragsschluss auf persönlicher Kontaktaufnahme beruht, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Interessent mit dem Anbieter statt des zunächst vorgesehenen Festpreises exklusive Versand, einen geringeren Preis aushandelt, der sogar den Versand beinhaltet.

Die Laufzeit einer Anzeige beträgt 60 Tage und kann in dieser Zeit durch den Anbieter verlängert, gelöscht oder deaktiviert werden.

3. Was kostet die Nutzung von eBay-Kleinanzeigen?

Das Einstellen von Anzeigen ist in der Regel kostenlos. Nur für bestimmte Leistungen und Funktionalitäten oder das Veröffentlichen von Anzeigen in bestimmten Kategorien fallen Gebühren an. Vor der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Leistung hat jedoch stets ein Hinweis auf die Entgeltpflicht zu erfolgen. Erst nach ausdrücklicher Zustimmung zu dieser Pflicht wird das Entgelt fällig.

4. Welche rechtlichen Pflichten sind zu beachten?

Aus einem Vertrag ergeben sich typischerweise Rechte und Pflichten für mehrere Seiten. Dies gilt auch für eBay Kleinanzeigen. Dieser Beitrag betrachtet dabei insbesondere die Pflichten der Anbieter.

a) Welche rechtlichen Pflichten sind allgemein zu beachten?

Anzeigen auf eBay Kleinanzeigen sollten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen; es verbieten sich daher u.a. strafbare Inhalte. Insbesondere für gewerbliche Händler sind zudem einige Besonderheiten zu beachten, um die es hier jedoch nicht im Detail gehen soll. Grundsätzlich ist aber zu beachten, dass allein der Zusatz „Privatverkauf“ nicht entscheidend dafür ist, ob gewerbliches oder privates Handeln vorliegt. Je nach Lage des Einzelfalls und Umfang der Geschäftstätigkeit kann daher auch ein vermeintlicher „Privatverkäufer“ ein gewerblicher Verkäufer sein (bzw. werden), der private Interessenten ggf. auch über ihr Widerrufsrecht belehren muss. Bei Verstößen drohen aber nicht nur Abmahnungen, sondern möglicherweise auch Sanktionen nach den hauseigenen Nutzungsbedingungen von eBay Kleinanzeigen.

b) Welche Pflichten stellt das Portal darüber hinaus auf?

Nach § 2 der Nutzungsbedingungen sind Nutzer u.a. dazu verpflichtet, Anzeigen (Gesuche und Angebote) in eine passende Kategorie einzustellen und mit Worten und Bildern vollständig und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Wie viel zur „vollständigen Beschreibung“ gehört, ist indes nicht näher geregelt. Auch eine Mindestbildanzahl ist nicht vorgegeben.

Allerdings sind in den Nutzungsbestimmungen und eBay Kleinanzeigen-Grundsätzen auch einige Ge- und Verbote enthalten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen können. Generell gilt zum Beispiel, dass nur eigene Fotos und Texte genutzt werden sollten. Auch die Angabe von Kontaktdaten wie den Skypenamen, Telefonnummer, Facebook-Account o.ä. im Beschreibungstext sollte unterbleiben. Stattdessen kann, wenn gewünscht, im dafür vorgesehenen Feld "Telefonnummer" unter "Anbieterdetails" die Rufnummer eingetragen werden.

Nach den Nutzungsbedingungen ist es u.a. auch verboten,

  • Produkte wie Alkohol, Tabak, Pfeifen, Shishas, Sexspielzeug oder Medien mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“, „Freigabe ab 18“, „FSK 18“ o.ä. anzubieten,
  • gefährliche oder eingeschränkt handelbare Gegenstände, auch Taschenmesser zu inserieren,
  • E-Books zu vertreiben oder Angebote zum Herunterladen von Medien zu schalten,
  • ohne Einwilligung des jeweiligen Nutzers Informationen (insbesondere E-Mail-Adressen über andere Nutzer) zu sammeln oder sich in irgendeiner Art zu verschaffen,
  • Versand als einzige Option zur Übergabe der Ware anzubieten und eine persönliche Abholung auszuschließen,
  • Nacktbilder oder pornografische Bilder in Anzeigen einzufügen,
  • Kontaktanzeigen mit sexuellem Hintergrund zu schalten oder ebensolche Tätigkeiten anzubieten.

5. Welche Folgen kann die Missachtung der Nutzungsbedingungen und Grundsätze von eBay Kleinanzeigen haben?

Das Portal kann im Falle der Missachtung seiner Nutzungsbedingungen seinen Service einschränken oder beenden, u.a. indem es Anzeigen löscht. Gebühren werden dabei nicht zurück erstattet. Nutzer können aber auch verwarnt und vorläufig oder dauerhaft gesperrt werden. Für eine Sanktionierung müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften oder die Nutzungsbedingungen missachtet. Oft ergeben sich Anhaltspunkte erst, wenn sie von einem anderen Nutzer gemeldet werden. Für eine entsprechende Meldung kann das „Formular zur Mitteilung über eine mögliche Rechtsverletzung“ ausgefüllt werden.

6. Fazit

Das Portal eBay Kleinanzeigen ist eine kostengünstige Möglichkeit, Anzeigen über Produkte aufzugeben oder abzurufen, die sich bis vor einigen Jahren noch hauptsächlich in (lokalen) Anzeigenblättern fanden. Der Kaufvertragsabschluss erfolgt bei eBay Kleinanzeigen nicht automatisiert, sondern mehr oder weniger persönlich; bei „Selbstabholung“ sogar oft erst von Angesicht zu Angesicht. Die Aushandlung des Preises kann dabei v.a. bei privaten Anbietern nach ähnlichen Mustern wie auf herkömmlichen Trödelmärkten erfolgen. Zu beachten ist aber, dass die Angebote und Gesuche über eBay Kleinanzeigen nicht nur gesetzlichen Bestimmungen sowie besonderen Nutzungsbedingungen, sondern insbesondere auch der Kontrolle durch andere Nutzer des Portals unterliegen und daher besondere Anforderungen erfüllen müssen.

Das Verkaufen über „eBay Kleinanzeigen“ kann schnell zum Bumerang werden kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden. Sicher Sie sich ab und nutzen Sie die AGB der IT-Recht Kanzlei für eBay-Kleinanzeigen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

D
Dagmar 03.10.2020, 09:35 Uhr
Deckrüden
Es werden immer wieder Deckrüden angeboten. Das könnte doch dazu führen, dass ein bestimmter Personenkreis unkontrolliert seine Hündinnen decken lässt und das oft mehrmals im Jahr. Ist hier überhaupt eine gezielte Kontrolle möglich? Ich kenne einen ähnlichen Fall mit Kätzinnen, das nur dadurch unterbunden werden konnte, dass die Kätzinnen kastriert wurden.
R
Rea Werhan 18.07.2019, 07:52 Uhr
Ebay Kleinanzeigen
Guten Tag, ich möchte gegen Ebay Kleinanzeigen eine Anzeige machen. Die Plattform unternimmt nichts gegen den Hundehandel der dort betrieben wird. Die Firma kennt das Problem und tut aber nichts dagegen. Sowas nenne ich Unterstützung. Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse Rea Werhan
H
Hans Medler 01.12.2017, 11:14 Uhr
Automarkt
über Kleinanzeigen Automarkt - bin 72 nicht ganz PC-fest. Bin nach München gefahren ,wegen Kaufs
eines BMW. Das Fahrzeug war in einem verliederten Zustand. Wie kann ich mich vor solchen
Erlebnissen schützen.? Hans Medler 08412 Werdau Teichstraße 29 Tel. 03761 6277

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei